| Agentur für Arbeit |
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Für Arbeitnehemer/innen: Finanzielle Förderung nach dem SGB II und SGB III Unter Umständen ist die Teilnahme an unseren Lehrgängen nach dem Sozialgesetzbuch III zur Förderung vorgesehen. Ob Sie die bestimmten und persönlichen Voraussetzungen für eine finanzielle Förderung erfüllen, kann Ihnen Ihre Agentur für Arbeit vor Ort mitteilen (siehe auch Bildungsgutschein oder Vermittlungsbudget). Bildungsgutschein / Förderung beruflicher Weiterbildung
Arbeitnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit erhalten. Wird dieser Bildungsgutschein bei einem Bildungsträger eingelöst, können Sie kostenlos an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen. Die für Ihren Wohnsitz zuständige Agentur für Arbeit entscheidet, inwiefern die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein von Ihnen erfüllt werden. Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre Sollten Sie zu dem oben genannten Personenkreis gehören, könnten Sie von ausbildungsbegleitende Hilfen, außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen sowie berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen profitieren. Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU)
Über das Programm WeGebAU bietet Ihre örtliche Arbeitsagentur insbesondere älteren Beschäftigten und jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss finanzielle Unterstützung bei der Aufnahme einer qualifizierenden Weiterbildung an, damit diese Personen den steigenden beruflichen Anforderungen besser gewachsen sind. Für diese Ausbildungsdauer erhält der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Berufliche Rehabilitation Damit behinderte Menschen wieder am Arbeitsleben teilnehmen können und die Erwerbsfähigkeit entsprechend der Leistungsfähigkeit erhalten bleiben kann, fördern die Arbeitsagentur und die gemeinsamen Service-Stellen für Rehabilitation, die von allen Reha-Trägern gemeinsam unterhalten werden, die Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger sowie die Krankenkassen dieses ergeizige Ziel. Informationen bietet neben der Agentur für Arbeit auch die Deutsche Rentenversicherung unter www.deutsche-rentenversicherung.de. Für Arbeitgeber/innen: Zuschüsse nach dem SGB II und SGB III Sie erhalten Informationen über die Voraussetzungen zur Zahlung von Zuschüssen und Leistungen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung von Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit. Die Zuschüsse müssen VOR Beginn der Maßnahme beantragt werden. Dies ist außerordentlich wichtig! Die Internetseite der Argentur für Arbeit: www.arbeitsagentur.de Für die Richtigkeit der hier genanten Fördermöglichkeiten wird keine Gewähr übernommen. |