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Begabtenförderung der Bundesregierung
Die Bundesregierung fördert unter bestimmten Voraussetzungen die Teilnahme an fachbezogenen Weiterbildungen, Aufstiegsfortbildungen oder an fachübergreifenden Weiterbildungen. Das Förderprogramm heißt "Begabtenförderung berufliche Bildung" Begabtenförderung durch die IHK Begabtenförderung kann von den Teilnehmern mit abgeschlossener Berufsausbildung beantragt werden, wenn der IHK-Abschluß eine Gesamtnote von mindestens 1,9 aufweist. Die Teilnehmer dürfen nicht älter als 25 Jahre sein. Die Förderung wird als Zuschuß über einen Zeitraum von 3 Jahren mit jährlich 1.700 Euro gewährt. Unter Umständen können auch die gesamten Lehrgangskosten bezuschußt werden. Weitergehende Informationen erhalten Sie bei Ihrer IHK. Für die Richtigkeit der hier genanten Fördermöglichkeiten wird keine Gewähr übernommen. |