| Bildungsscheck NRW |
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Mit dem Projekt Bildungsscheck will die Landesregierung NRW die Weiterbildungsbereitschaft der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhöhen. Empfänger können einzelne Personen oder kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten sein. Das Land NRW übernimmt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds die Hälfte der Weiterbildungskosten (maximal bis zu 500 € pro Bildungsscheck). Angesprochen werden sollen Beschäftigte kleinerer und mittlerer Unternehmen, die länger als zwei Jahre an keiner beruflichen Weiterbildung mehr teilgenommen haben. Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit vermitteln wie z.B. Sprach- und EDV-Kenntnisse, Erwerb von Schlüsselqualifikationen, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken. Nicht gefördert werden arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie: Maschinenbedienungsschulungen oder Kurse, die der Erholung dienen. Der Ausbilderlehrgang Ausbilder für Staplerführer oder Kranführer Ausbilder wird mit bis zu 500,- Euro bezuschußt. Weitere Informationen erhalten Sie beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen www.mags.nrw.de.
Verpflichtend ist eine kostenlose vorherige Beratung bei einer der Beratungsstellen. Für die Richtigkeit der hier genanten Fördermöglichkeiten wird keine Gewähr übernommen. |