| Meister-BaFöG |
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Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie fördert seit 1996 in besonderem Maße die berufliche Fortbildung. Diese Förderung ist im Volksmund auch als "Meister-BAföG" bekannt. Als Teilnehmer/in unserer Ausbildungslehrgänge haben Sie einen Rechtsanspruch auf die Förderung, sofern Sie die Zulassungskriterien der IHK erfüllen. Die Förderung besteht aus einem Kredit und einem Zuschußanteil. Die Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren können in voller Höhe durch ein Darlehen finanziert werden. 30,5 % der Kosten werden Ihnen als nichtrückzahlbarer Zuschuß erstattet (Stand 2005). Beim "Meister-BAföG" spielen Ihr Einkommen oder Vermögen keine Rolle! Das Darlehen muß erst ab zwei Jahren nach Ende Ihrer Fortbildungsmaßnahme in monatlichen Raten getilgt werden. Weitere Informationen unter www.meister-bafoeg.info. Für die Richtigkeit der hier genanten Fördermöglichkeiten wird keine Gewähr übernommen. |