Abschleppernachweis nach DGUV-I 214-010 209-093 usw.

Abschlepper Nachweis Pannendienst Abschleppdienst und Bergedienst für die BG - Berufsgenossenschaft Unfallkasse Versicherung Auftraggeber Polizei Autobahnmeisterei usw.

nicht nur für die Listung nach dem nächstgelegen Prinzip für Abschleppunternehmen zur Einhaltung der Besteller Richtlinie der Polizei NRW Hessen Niedersachsen Bayern Baden Württemberg Thüringen u.s.w. gem. dem Nächstenprinzip -

Unterweisungsnachweis für das Servicepersonal in der Pannenhilfe, Unfallhilfe, für Bergungsarbeiten und Abschlepparbeiten gem. der TRBS 2111 der DGUV Vorschrift 1 und Regel 100-001 der DGUV-I 214-010 der DGUV-I 214-081 der DGUV-I 209-093 usw. wie auch: Zurren Anschlagen Heben und Transportieren - lashing attachment lifting and transporting - or lashing riggen + slinging lifting and Move on -

Der Arbeitgeber hat die Qualifikation der Beschäftigten, die mit Betriebsmitteln arbeiten sollen, eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der TRBS 1000 TRBS 1111 TRBS 1116 TRBS 2111 sowie in der Regel 100-001 und Vorschrift 1 usw. festzulegen.

Wo steht was drin für das Pflicht Zertifikat dazu:

Nachweis für Sicherungsmaßnahmen bei Pannenhilfe, Unfallhilfe,
Bergungs- und Abschlepparbeiten nach der DGUV Information 214-010 alte BGI 800

Nachweis für Sicherer Betrieb von Abschleppfahrzeugen und
Bergungsfahrzeugen nach der DGUV Information 214-081 alte BGI 5065

für nur 330,- Euro beide Nachweise dazu

* (Muster) Bescheinigung vom Arbeitgeber:

Hiermit bescheinigen wir Herrn/Frau ……… geboren am ……… in ... ... ... das Er/Sie über gute Fachliche Kenntnisse und gute praktischen Fähigkeiten im Umgang mit z.B. Bergefahrzeugen und Hilfswerkzeuge wie Krane mit Winde usw. verfügt und diese dem Unternehmen durch langjährige Unfallfreie Tätigkeit nachgewiesen hat.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift Datum Geschäftsführung

Zusätzlich möglich -

Zertifikats Lehrgang Qualifikations Nachweis der Stufe 1 oder höher nach der neuen DGUV Information 209-093 bisher 200-005 ganz alte BGI 8686 Pflicht Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen für die Bergungsfachkraft oder Abschleppfachkraft als Fachkundig unterwiesene Person FuP oder gegen Aufpreis als FHV Fachkundige Person Hochvolt.

- siehe dazu unter Befähigunsnachweis EFKffT Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeit -

für nur 440,- Euro alle drei Nachweise dazu  - ohne FHV Nachweis -

- ohne die Anfänger (mind. doppelter Preis ab 2 Pers.) Termine sehr Zeitaufwändig -

Zusätzlich nur auf extra Anfrage möglich -

eine Bestätigung als UVV- Prüfer für die UVV Prüfung am Krane Hubbrillen Verschiebe- Plateau und Winden - sowie als Bergungsleiter und Ausbilder für die Fahrzeugkrane und Ladekrane gem. BG Verkehr Vorgaben usw.

Prüf- Termine: Nach dem selberlernen Selbststudium der Unterlagen nur nach Absprache -

in der Woche ab 9 Uhr oder ab 14 Uhr oder auch samstags ab 9 Uhr - Dauer ab 2 Stunden und mehr -

Feste Termine zur Schulung immer erst ab 3 Pers. von einer Firma ab 8:30/9:00 Uhr
bei uns im Hause nach Absprache - ab 5 Pers. je nach KM auch mehr vor Ort in der Firma -
sonst nur online jederzeit 24/7 unter - www.schulung-online.eu - auch einzelne Personen -
alle anderen Lehrgänge mit festen Terminen dazu ab 8:30 in Ense Höingen finden Sie
auf der HP - www.nicht-ohne-schulung.de -

PDF zum Thema hier als Download

Termine nur auf E-Mail Anfrage inkl. Gewerbenachweis u.s.w. an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Mit Gruß Ihr Verifizierter Europäischer Trainer nach der DIN EN ISO/IEC 17024 ...