Ausbilder für Teleskope Teleskoplader Teleskopstapler Teleskoparmstapler DGUV-G 308-009 / Grundsatz 308-009

Seminar für Ausbilder und Einsatzleiter von Teleskopmaschinen aller 3 Stufen und Einsätze.

Alle unsere Schulungen entsprechend der TRBS 1116 Qualifikation Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln und natürlich den DGUV Vorgaben dazu -

Als Ausbilder und Trainer für Arbeitssicherheit mit Bundes Urkunde als FaSi / SiFa nach alten Recht - schulen wir: Die Ausbildung zum Fahr Lehrer für Flurförderzeugführer Gabelstaplerfahrer Kranführer Baggerführer Radladerfahrer usw. ebenso die Fortbildung für die Ausbilder Staplern von Flurförderzeugfahrern Staplerfahrer als Staplerschein Lehrer sprich Ausbilder Trainer für FFZ Flurförderzeuge nicht fahrzeuge (die UVV gibt es nicht), ebenso Kranführerausbilder für alle Bauarten der Krane nicht Kräne (die UVV gibt’s es nicht) machbar bei Vorliegen der eigenen Kenntnisse dazu, und auch für die Baumaschinen wie Bagger Radlader Dumper Walzenführer und vieles mehr wie auch für die Bediener von Arbeitsbühnen Hubsteigern und Teleskopstapler nicht Teleskoplader Ausbilder Fahrlehrer sowie PSAgA UVV-prüfer sprich Befähigte Person/en und auch die Coachingausbildung DGUV Coaching für Trainer und Trainerinnen im Arbeitsschutz sogar auf EU Europa Vorgaben Normen BS und ISO usw. Ebene.

(einmalig in ganz Deutschland nur bei uns im/am Hause)

Für die Fahrlehrer/in Ausbildung gelten die Vorgaben der BG UK des Landes SVLFG und der DGUV dazu, wie beim jeden anderen Trainer Kurs auch. - Keine Vorkenntnisse mit dem Gerät Equipment was Sie schulen möchten - kein Ausbilderkurs dazu möglich -

- alle Kurse sind amtlich anerkannt und sogar EU Europa Zertifiziert durch unser VET Trainer Zertifikat nach der ISO/IEC usw.

Preise: je nach Kurse ab 999,- Euro auch für LaSi nach der VDI 2700 und PSAgA nach ASR A2.1 TRBS 2121 usw. plus Unterlagen wie PowerPoint Zertifikate Ausweise Broschüren Testbögen usw. wenn gewünscht dazu für ab 1300,- Euro -

Die Vorgaben der BG bzw. der DGUV usw. lauten:

Der Ausbilder muss:
• mindestens 24 Jahre alt sein und eine abgeschlossene Berufsausbildung haben
• Meister mit mind. 2 Jahre oder gleichwertige Position wie Techniker oder Vorarbeiter mit
  mind. 4 Jahren VK haben
• also mindestens 2 - 4 Jahre Erfahrungen haben im Umgang mit und beim Einsatz von z. B.
- Flurförderzeuge wie Gabelstapler, Hochregalstapler, Schubmaststapler ...
- Krane wie Hallenkran, Brückenkran, Lkw, Ladekran, Baustoffkran, Turmdrehkran ...
- Baumaschinen wie Bagger, Radlader, Walzen, Muldenkipper, Zweiwegebagger ...
- Hubarbeitsbühnen wie Teleskopbühnen, Scherenbühnen, Gelenkbühnen, Hubsteiger usw.

Der Nachweis erfolgt z. B. über einem gültigen Staplerschein oder Kranschein als Nachweis,
eine Arbeitsbescheinigung vom Arbeitsgeber die besagt, dass er bereits mit den Geräten arbeitet reicht im Einzelfall evtl. auch aus -

- Sie haben keine Vorkenntnisse mit dem Gerät was Sie schulen möchten? - dann ist leider kein Ausbilderkurs dazu möglich -

Steuerfreie Schulung Dienstleistung - da staatlich anerkannter Kurs schon seit 2008 -

Vorsicht vor Anbietern mit MwSt. Ausweis in der Rechnung - die sind nicht anerkannt dazu diese Zertifikate auszustellen -

Auch vor Ort für Firmen als Inhouse Seminar möglich ab 3 Personen. - und sogar Europa Weit möglich und auch EU Europaweit gültig schon seit 2004 -

Laut der DGUV-G 308-009 Grundsatz 308-009 besteht seit April 2016 eine Pflicht zur Schulung.

Ausbilder von Teleskopladern richtig Teleskopstapler Stufe 1 Stufe 2a und 2b und Stufe 3 nach der
DIN EN 1459 und nicht DIN EN 474 Teil 3 Lader Geräte -

Ausbilder für Teleskopstapler nach DIN EN 1459 und Grundsatz 308-009 und nicht für die Teleskoplader nach der DIN EN 474 und DGUV Regel 100-500 Kap. 2.12 Erdbaumaschinen Vorgaben

Ein BMAS BAuA und DGUV anerkannter Ausbilder Kurs für die Teleskopstapler Ausbildung nach der DIN EN 1459 Teil 1 2 3 4 5 inkl. PSAgA Verwendungs Vorgaben usw.

Ausbilder Kurs für Teleskopstapler Geländegängig nach dem DGUV-G 308-009 Stufe 1 starr Stufe 2a drehbar Kranbetrieb und 2b Arbeitsbühne nur für die DIN EN 1459 Geräte ab 2 Tage inkl. der PSAgA Verwendung in der Arbeitsplattform 3 Tage -

Schulung für die Teleskopmaschinen Ausbilder EN 1459 -

Termine in 2023:

in der KW 02 vom 10.-12.01. / und in KW 21 vom 23.-25.05. / und in KW 43 vom 24.-26.10.2023

Termine für die Teleskope Ausbilder 2024 -

vom 19.-20.01./08.-09.03/12.-13.04./21.-22.06./05.-06.07./20.-21.09./15.-16.11.2024

oder in KW 02 vom 09.-11.01./ KW 20 vom 14.-16.05./ KW 44 vom 29.-31.10.2024

anerkannter Lehrgang gem. § 4 Nr. 21 a bb) usw. schon seit 2008 bei uns im Hause

Achtung Falsche Aussage bei FWK sprich Feuerwehrkran, das höherwertige Zertifikat (was mangelhaft ausgefüllt ist) berechtigt gleichzeitig auch zur Ausbildung von normalen Staplern.

Wir haben beide Fachausschüsse der BG HW und HM dazu gefragt, Antwort von beiden war ein klares NEIN - da das eine Gerät hier geländegängiger Teleskopstapler mit den anderen in der Industrie üblichen Flurförderzeugen kurz Stapler nichts zu tun hat.

Was brauchen Sie:

Wir brauchen Ihre Berufsausbildung mind. Meister od. Techniker oder alt Geselle mit ADA Schein oder Polier, und falls weitere Nachweise vorhanden sind bitte auch zusenden was Sie evtl. schon Schulen dürfen, plus evtl. die Pflicht Weiterbildungsnachweise dazu.

Das Ganze als PDF Scan bitte zusenden, sonst keine Angebote zur Schulung.

Sie selbst müssen mind. 2 Jahren selbst VK als Anwender haben (teilweise sogar 4 Jahre VK - wie bei vielen anderen Kursen ja auch - sonst ist eine Teilnahme nicht möglich.

Wir sind nicht der TÜV die Dekra das HDT die LTS oder AST Akademie der Fahrlehrerverband oder sonst ein Anbieter der dieses und mehr nicht abfragt und daher falsch ist -

Teleskopmaschinenausbilder je nach Einstufung der Maschine (Starr od. Drehbar) Ausbilder Trainerseminar mit Befähigungsnachweis für Teleskopmaschinen wie: Merlo, Roto, JCB, Manitou, MTR, Sennebogen, Sambrom, Liebherr, Dieci, Rotor, usw. Telescopic Loader deutsch Teleskoplader

Nach der Europa Norm als Flurförderzeug Stapler mit veränderliche Reichweite als Teleskoparmstapler nach der DIN EN 1459 Teil 1 und als Mobilkran Teleskopkran mit Ausleger bei drehbaren Oberwagen ab 5 Grad Sicherheit nach der DIN EN 13000 und DIN EN 1459-2 und mit Arbeitsbühne bzw. der Mannkorb betrieb nach der DIN EN 1459-3 DIN EN 280 usw.

Fachbücher zum Thema Teleskope nach EN 1449 Teil 1-5 gem. Grundsatz 308-009 von Markus Tischendorf Teleskopstapler sicher fahren sehr gut gemacht das Lehrbuch dazu vom Vogel Verlag, von MARKMILLER Erfolgreich Teleskope fahren - geht so, vom Resch Verlag Bernd Zimmermann Sicheres Bedienen von Teleskopmaschinen sehr viel falsch und vom EcoMed Stock Verlag Haupt und Trautmann Teleskopstapler - aber sicher! - Expertenpaket ??? - fast alles falsch drin - da warten wir lieber auf eins vom FB der BGHW Marcus Gaub.

Anmerkung: Der Hermann PAUS Teleskop-Schwenklader TSL 8.7 fällt unter zwei Vorgaben wie auch von anderen Herstellern div. Geräte, die DGUV Regel 100-500 Kap. 2.12 und dem DGUV Grundsatz 308-008, da er bei der CE Konformitätserklärung unter der DIN EN 474 Teil 3 und bei der DIN EN 280 unter Gruppe B Geräte fällt als Selbstfahrende Hubarbeitsbühne, wie auch der MaxTruck Teleskopstapler unter der DIN EN ISO 3691 mit dem DGUV Grundsatz 308-001 und unter der DIN EN 280 Gruppe B Geräte fällt da gilt der Grundsatz 308-008, ebenso der Meiss Boomlader der vor April 2016 unter dem Grundsatz 308-001 fällt und seit April 2016 unter dem Grundsatz 308-009 und zusätzlich unter dem Grundsatz 308-008 schon immer drin ist. Dann gibt es auch Hersteller wie Sennebogen die teilweise bis zu 4 Hauptnormen nennen in der Konformitätserklärung wie: Krane Grundsatz 309-003 Teleskopstapler, Hubarbeitsbühne und Baumaschine Bagger da ist das Durcheinander noch größer.

Zur Erlangung der theoretischen und praktischen Fachkunde für die Durchführung von fachgerechten Aus- und Fortbildungen sowie für regelmäßige Sicherheits- Unterweisungen gem. TRBS 2111 Teil 4 und den sicherheitsgerechten Einsatz von Teleskopmaschinen samt Anbaugeräten wie Arbeitsplattform sprich Mannkorb Staplerzinken Ladeschaufel Windenbetrieb usw. nach dem DGUV Grundsatz 308-009 Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern rough terrain Telescopic Loader deutsch gelände Teleskoplader Teleradlader oder auch Geländestapler usw..

Teilnehmerkreis:

  • Angehende Ausbilder und Trainer, alte Staplerausbilder usw.
  • Unterweiser und Einsatzleiter also Beauftragte der Firmen
  • sowie Baustellenverantwortliche wie SiGeko, Poliere
  • usw.

Inhalte:

  • Rechtliche Grundlagen der BG UK des Landes der DGUV usw.
    (ArbSchG, BetrSichV, DGUV-V1, DGUV-V52 &V53, DGUV-V68..)
  • Maschineneinstufung nach den Normen und BG Fachausschuss
  • Hersteller und die vers. Bauarten die nicht immer alle nach EN 1459 sind
  • Bedienberechtigung mit Lichtbildausweis und Zertifikat
  • Einsatzbedingungen auf Baustellen mit aktuellen Lernvideo der BG BAU
  • Anbaugeräte sprich wechselbare Ausrüstungen
  • Straßenfahrt mit Führerscheinklassen je nach Zulassung usw.
  • Methodik und Didaktik der Ausbildung

Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat, um als Ausbilder und Einsatzleiter für Teleskopmaschinen aller Bauarten nach der Norm DIN EN 1459 Teile 1-5 tätig sein zu können.

Theoretische und Praktische Prüfung mit Auswertung und Besprechung usw. sind nur in Deutsch gem. EQR & DQR Vorgaben usw gültig.

Zum Thema Telskopgeräte:

Teleskopmaschinen sind in den letzten Jahren verstärkt auf Baustellen, im Kraftwerk, Landwirtschaft oder Mastbetrieben usw. im Einsatz. Sie zeichnen sich nicht nur durch Ihre Geländegängigkeit und ihre Vielseitigkeit aus, sondern je nach Arbeitsaufgabe können sie mit verschiedenen Anbaugeräten ausgestattet werden, wie z. B. Gabelzinken, Arbeitsbühnen, Schaufeln, Winden, Kranhaken usw.

Nur geschultes Personal mit Befähigungsnachweis als Zertifikat plus Lichtbildausweis und Fahrauftrag darf an diesen Maschinen zum Einsatz kommen sagen die BG, UK des Landes und die DGUV. Das verlangt nach qualifizierten Ausbildern Trainern und Einsatzleitern, die die rechtlichen Kenntnisse der BG Fachausschüsse und die technischen Geräte Kenntnisse sowie die jeweiligen Einsatzbedingungen vermitteln müssen und können.

Nach der BG Liste sind es: Teleskoplader oder kurz Telelader, Teleskopstapler, Telehandler, Teleporter, Teleskopmaschine, Telescopic Handlers, usw.; Laut Maschinenverordnung handelt es sich um einen Teleskoparmstapler wenn er bis 5 Grad schwenkbar ist und um einen Teleskopkran wenn er mehr als 5 Grad drehbar ist.

Laut dem altem Leiter vom Fachausschuss Hebezeuge der BG HM Sicherheits, Ing. Jürgen Koop und Dipl.-Ing. Walter Ensinger von der BG Bau ist es entweder ein Stapler oder ein Kran (siehe auch die Normen) und ehr selten eine EBM Erdbaumaschine DIN EN 474 (z. B. Kramer Paus od. Schäfferlader ja nach der DIN EN 474 Teil 3)

Die bestehende Norm DIN EN 1459:2012-06 wurde in fünf Teile aufgeteilt und wird durch alle Teile ersetzt:

  • Teil 1: Stapler mit veränderlicher Reichweite
  • Teil 2: Schwenkbare Stapler Sicherheit nach DIN EN 13000 Kranbetreib
  • Teil 3: Zusätzliche Anforderungen an Stapler mit veränderlicher Reichweite, ausgerüstet mit Arbeitsbühne Sicherheit nach DIN EN 280 Hubarbeitsbühnenbetrieb
  • Teil 4: Zusätzliche Anforderungen an Stapler mit veränderlicher Reichweite, vorgesehen für den Transport frei hängender Lasten Winden Lasthaken Kranhaken usw.
  • Teil 5: Zusätzliche Anforderungen an Anbaugeräte wie Zinken Schaufel und zugehörige Schnittstellen.

Hinweise:
Warum sollten Sie unsere Veranstaltung besuchen und nicht woanders:

  1. Staatlich Anerkannter Lehrgang gem. § 4 Nr. 21 a bb) usw.
  2. nicht nur Theorie sondern auch mit Praktischen Teil vom Praktiker
  3. hier wird zudem die Wahrheit über den schlechten Deutschen Arbeitsschutz erzählt
  4. Neben einem umfangreichen Kompendium erhalten Sie zahlreiches Lehr- und Schulungsmaterial zum Lehrgangsthema wie Power Point Filme usw. mit

Preise:

2- 3 Tage gem. BG Fachausschuss für ab 1500,- Euro Endpreis inkl. der Seminarunterlagen wie PowerPoint, Filme, Fahrausweise, Beauftragungen, Fragebögen, Zertifikate, usw. gem. der alten BGV D27 neue DGUV Vorschrift 68 und der alten BGG 925 neuer DGUV Grundsatz 308-001 als Stapler mit veränderlicher Reichweite bzw. als Mobilkran gem. DIN EN 13000 Sicherheit DGUV Vorschrift 52 & 53 bisher GUV-V D6 & BGV D6 und neuer DGUV Grundsatz 309-003 bisher BGG 921 sowie die BGI 672 neue DGUV Information 214-005 und DGUV- G 308-009  sowie der Kombinationsmaschinen Richtlinie der TRBS 2111 für 1800,- inkl. der EU Richtlinie 95/63/EEC sowie der Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie 89/655 EW usw. für alle Bauarten und Hersteller nach der DIN EN 1459 starr und drehbar Winde, Mannkorb, Schaufel usw. Europaweit Gültig dann.

Neuer DGUV-Grundsatz gilt ab 1. April 2016 und ist sofort gültig ohne Übergangszeit lt. DGUV. Nur geschulte Ausbilder dürfen nach dem Grundsatz schulen und ausbilden.
(DGUV Grundsatz 308-009 Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Teleskopmaschinen)
(der Ausbilder muss selber mind. 2 Jahre Vorkenntnisse mit den Geräten haben)

Termine finden mind. 3 x im Jahr von Dienstag bis Donnerstag ab 8:20 bis ca. 16:00 je nach Gruppengröße bei uns im Haus der Technik Ense Höingen im Industriepark, Auf den Geeren 1-3, Ecke Oesterweg 26 statt.

Der Ausbilder Kurs für Teleskopstapler Geländegängig nach der DIN EN 1459 bei Vorkenntnisse dazu

Informationen zum Thema als PDF wo was geschreiben steht siehe hier

Ausbilder Vorgaben der BG UK des Landes & DGUV wie

Mindesalter, Kenntnisse, Dauer, usw. können unter www.train-the-trainer.center nachgelesen werden.

Abschluss:

Bescheinigung der Arbeitssicherheit Management Akademie als Ausbilder Befähigungsnachweis Zertifikat und evtl. Eintrag im SCC Sicherheitspass falls vorhanden.

Infos und Anmeldung:

Informationen und Anmeldungen bitte per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Herr Drewer für Arbeitssicherheit und Ausbildung

www.ausbilder-teleskopstapler.de
 
www.teleskopstapler-ausbilder.de

BG Bau Merkblatt für Teleskopstapler nach DIN EN 1459 B218

Unsere Info Broschüre Sicheres Bedienen von Teleskopmaschinen (kostenlos) und unser Fahrausweis plus ganz wichtig das Schulungszertifikat dazu und nicht nur eine Urkunde (steht auch so in fast jedem Grundsatz drin) für die Teleskopmaschinen sowie das PowerPoint zur Schulung mit allen 5 Stufen und nicht nur 3 Stufen - da die Norm DIN EN 1459 ja auch 5 Teile hat, zur Pflichtschulung nach der neuen Grundsatz 308-009 kurz DGUV-G 308-009 gibt es schon länger auf dem Markt als z.B. vom Resch Verlag ecomed oder MARKMILLER - da es ja auch vorher schon dazu eine Pflichtschulung als sogenante Zusatzausbildung oder Erstausbildung nach der alten BGG 925 für die Stapler, Kranbetrieb nach der BGG 921 und teilweise Arbeitsbühnenbetrieb nach der BGG 966 usw. Vorgaben gab.

Schulung vom Praktiker für Praktiker und keine Anfänger wie oft die Fahrlehrer sind, die keine Nachweise haben das die selber mind. 4 Jahre damit gearbeitet haben (beim Meisterbrief nur 2 Jahre)

inkl. das AS-Drewer Starterset für Ausbilder von Teleskopmaschinenfahrern nach der DIN EN 1459 usw.

Auf den richtigen Start kommt es an: mit Pflicht Zertifikat zur Schulung und keine Urkunde was falsch ist (siehe auch im Grundsatz zur Schulung) Fachausweise in Deutsch und Englisch mit internationalen Vorgaben drin zum Ausfüllen und Drucken am PC mit Zertifikat Wissentest / Testbogen zum Ausdrucken Broschüren Betriebs-Kontrollbuch zum Thema Filme Fahraufträge und mehr dazu - also ein riesen Paket zur Schulung

Bisher nur als Zusatzausbildung bzw. auch Erstausbildung nach der alten ZH 1/554 von 1996 neue BGG 925 von 2002 aktueller DGUV-G 308-001 seit Mai 2014 unter Punkt 3.2 Allgemeine Ausbildung, Punkt 3.3 Pflicht Zusatzausbildung oder Erstausbildung falls nur diese Geräte im Einsatz sind.

Sicheres Bedienen von Teleskopmaschinen nach der DIN EN 1459 und dem aktuellen Deutschen
DGUV Grundsatz 308-009 vom Arbeitssicherheit Profi für die neuen und alten Ausbilder - gilt sogar International also Weltweit, wenn der Ausbilder selber ein Arbeitsschutzmanagementsystem nach OHASA 18001 hat, aber nicht nur nach DIN ISO 90001 und schon garnicht nur eine AZAV Trägerzertifizierung für Bildungsgutscheine.

Der Grundsatz findet keine Anwendung auf Staplern mit veränderlicher Reichweite nach DIN EN ISO 3691, die z.B. mit einem Spreader zum Containertransport ausgerüstet sind, und andere Telestapler nach der EN ISO 3691 wie der MaxTruck 2T der fällt auch nicht unter der DGUV-G 308-009 für EN 1459 Geräte, sondern unter der Industriestapler Vorgabe DGUV-G 308-001 für EN ISO 3691 Geräte wie auch von JCB der Teletruck TLT, der Takraf Teleskopstapler usw., und zusätzlich unter Hubarbeitsbühne Vorgaben nach dem DGUV-G 308-008 wie der Boomlader von Meis auch, da aber erst nach der Ausbildung für Gelände Teleskopstapler EN 1459 nach dem Grundsatz 308-009 plus Arbeitsbühnennachweis nach EN 280 Gruppe B Grundsatz 308-008 usw.

Viele Verleiher oder Schulungsfirmen mit schlechten Fachwissen erzählen: Für die Zusatzqualifikation 2b mit Arbeitskorb verweisen wir auf die IPAF-Schulung oder auf den Hubarbeitsbühnen Bedienerschein  - das ist Quatsch hoch drei da der Teleskopstapler mit Mankorb oder Arbeitskorb keine selbstfahrende Hubarbeitsbühne ist nach der Maschinenverordnung sondern nur die Sicherheitsüberwachung danach hat, wenn er vom Korb aus Steuern kann aber nicht fahren kann - nicht so wie beim MaxTruck Herman Paus oder Meiss Boomlader usw. diese Geräte haben eine Doppel Zulassung, der Normale Teleskopstapler von Merlo Manituo Dieci JCB usw. ist nur nach der DIN EN 1459 Teile 1-5 und nicht noch zusätzlich DIN EN 280 Gruppe B zudem heißt das auch nicht Teleskoplader-Schulung sondern Teleskop Stapler geländegängig Lader kommt aus der DIN EN 474 Teil 3 Norm für Erdbaumaschinen wie der Paus Schwenklader mit Teleskop oder auch der Mustang Weidemann Schäffer Teleradlader usw. da braucht man einen Radladerschein mit Zertifikat und nicht Teleskopstaplerschein mit Zertifikat. Ebenso die falsche Aussage von div. Anbietern und sogar Merlo selber und sogar in der Presse wie beim Feuerwehrkran das der DGUV Grundsatz 308-009 eine übergangsfrist von 2 Jahre Zeit hätte - Die Übergangsfrist der DGUV 308-009 endet am 01.04.2018 - ist Quatsch - hat der Fachbereich der BGHW nie gesagt oder geschrieben, sondern Feb. 2016 Ausgabe gültig zum April 2016 ohne übergangsfristen zudem heißt das auch DGUV-G bzw. Grundsatz und nicht nur DGUV 308-009. Drum buchen Sie Ihren Kurs bei uns im / am Hause Deutschlands einziger EU VET Zertifizierter Trainer dafür und für andere Gerätebauarten.

Zu Lang zu Teuer das 3 Tages Seminar ???

Dann besuchen Sie unsere innerbetrieblichen Seminare dazu

www.innerbetrieblicher-ausbilder.de
 
www.ausbilder-innerbetrieblich.de