Ausbilder Weiterbildung für Trainer und Dozenten

Pflicht Trainer Weiterbildung für Stapler Krane Baumaschinen Arbeitsbühnen Ausbilder

und Ausbilder Weiterbildung zum Thema Ladungssicherung oder Arbeitsschutz für andere

Der Arbeitgeber hat die Qualifikation der Beschäftigten, die mit Betriebsmitteln arbeiten sollen, eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der TRBS 1000 TRBS 1111 TRBS 1116 TRBS 2111 sowie in der Regel 100-001 und Vorschrift 1 usw. festzulegen.

Alle unsere Schulungen entsprechend der TRBS 1116 Qualifikation Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln und natürlich den DGUV Vorgaben dazu -

ein anerkannter Lehrgang gem. § 4 Nr. 21 a bb) und eine Dozentengeführte Schulungen
gem. der ASIG § 6 Abs. 4 usw.

Individuelle Ausbildungs- Termine sind möglich, nur nach Absprache, die Weiterbildung dazu auch. Mindestteilnehmerzahl ab 3-5 Personen bei uns im Hause.

Termine zur ASA WB Arbeitssicherheitsausbilder Weiterbildung Dozent z.B. Herr Drewer:

Allgemeine Ausbilder Weiterbildung gem. den Vorgaben der BG UK des Landes & DGUV usw. wie Kenntnisse der Ausbilder zur Auffrischung nach VET oder ISO usw. Vorgaben mind. ein Tag WB je Ausbildernachweis der Tag für ab 250,- je nach Ausbilderscheine inkl. neue Unterlagen für ab 450,- Euro

- Ausbilder Weiterbildungskurse Pflicht WB für die Trainer -
egal wann und wo gemacht ob beim TÜV Dekra HDT Essen ITC Graf AST GmbH Fürst Zimmermann Linde IPAF SVG Bundeswehr Feuerwehr THW Deula Zumbau IAG Dresden oder bei der BG selbst -

Termine in 2023:

In KW 03 - vom 17. bis 19. Jan. / KW 22 - vom 30. Mai bis 01. Juni / KW 42 - vom 17. bis 19 Okt. 2023 -

Termine in 2024:

In KW 03 vom 16.-18.01/ KW 23 vom 04.-06.06/ KW 41 vom 08.-10.10.2024 - auf Anfrage am Wochenende -

- Personalausweis USB Stick und Ausbildernachweis mitbringen -

ab 250,- Euro mit neuen Unterlagen PowerPoints Filme usw. ab 350,- bis 450,- je nach Ausbilder Nachweis -

- sonst immer nur auf Anfrage bei der ISO-AMA Sicherheitsakademie in NRW -

Andere Termine: Nach dem Selbststudium der PDF usw. Unterlagen nur nach Absprache dazu,

in der Woche ab 9 Uhr oder auch machbar samstags ab 9 Uhr - Dauer ab 1 Tag und mehr -

nach der TRBS 2111 und VDI 1000 usw. heißt es: wissen muss bei Bedarf aufgefrischt werden.
Die BG UK des Landes DGUV und BMAS sagen nach 3- max.5 Jahren sollte die gewesen sein.

Ausbilder sprich Trainer Nachweise müssen also nach max. 3 - 5 Jahren aufgefrischt werden!

(siehe: z.B. ArbSchG / BetrSichV / ArbmittV / DGUV-V1 / TRBS 2111 Teil 4 / VDI 1000 / FahrlG / EQR / DQR / DVWO - Richtlinie / LQW / EFQM / ISO 9000 ff / IS0 29990 / IS0 45001 usw. dazu.)

Die DGUV Test AFFZ Verordnung besagt sogar,
dass nach max. 48 Monaten eine Auffrischung erfolgen muss, sonst darf man nicht mehr z.B. die Flurförderzeugeführer sprich Staplerfahrer ausbilden.

Weiterbildung also unerlässlich, da sich ja die deutsche BG immer neue Geschichten ausdenkt wie z.B.: Die DGUV Regeln 114-010 und 114-011 „Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter“ wurden zurück gezogen im März 2019 und in die DGUV Information 214-016 und DGUV-I 214-017 integriert, oder aus der DGUV Regel Kapitel 2.8 wurde eine eigne Regel für Anschlag- und Lastaufnahmemittel DGUV-R 209-017 von Dezember 2020, Erdbaumaschinen nur gültig für Bagger und Lader eigener DGUV Grundsatz 301-005 usw.

Nach der neuen der TRBS 1116 von November 2022 sind die Staplerscheine Baggerscheine Laderscheine Kranscheine Hubarbeitsbühnenscheine und Teleskopmaschinenscheine nur noch 1 Jahr gültig in Deutschland -

ebenso die schriftliche Beauftragung dazu -

Siehe dazu z.B. unter Punkt 2 und 3 für die jährliche Fachbezogene Fortbildung als Nachschulung und unter Punkt 4 das sogar eine Lernerfolgskontrolle erfolgen muss, und dass dies nur noch ein Ausbilder zum Gerät bzw. ein besonders geschulter Trainer dazu machen darf mit auch eigener Fortbildung zum Arbeitsmittel sprich Thema. Auch ist die Dauer jetzt genauer Festgelegt worden, so dass man je Arbeitsmittel mind. 1 UE a 45 Min. abzuhalten hat (Punkt 3.5) und das dies jetzt auch rein online geht (Punkt 4.3 und 2.2) usw.

Also muss jetzt für die Folgenden Arbeitsmittel nicht nur für deren Betriebliche- Verwendung eine schriftliche Beauftragung nach § 12 Absatz 3 BetrSichV durchgeführt werden (Stufe 3 der Grundausbildung nach den DGUV Grundsätzen) sondern auch eine jährliche Qualifizierung- Maßnahme als Weiterbildung nur durch einen Experten dazu durchgeführt werden.

Dies gilt für folgende Betriebsmittel oder auch Arbeitsmittel: Flurförderzeuge mit Fahrersitz und mit Fahrerstand, Flurförderzeuge die durch Mitgänger geführt werden, Teleskopstapler, Hubarbeitsbühnen, alle Bauarten der Krane, für die Baumaschinen wie Bagger und Lader, und sogar Anlagen und Arbeitsmittel, wenn während der Instandhaltung die für den Normalbetrieb getroffenen Schutzmaßnahmen ganz oder teilweise außer Betrieb gesetzt werden, wie zum Beispiel bei Personenschutzsystemen beim Einsatz von HRG FFZ Hochregalgeräte Flurförderzeuge in Schmalgängen usw. -

dies gilt für alle Schulungsnachweise für Stapler Bagger Radlader Krane usw. egal wann und wo gemacht worden ist - seit der TRBS 1116 gilt also nichts ist mehr Lebenslang gültig -

Lese Tipp: ab Punkt 3.4 und besonders wer darf, dass nur noch machen Punkt 4.4 der TRBS 1116 -

- also eine Fachbezogene Weiterbildung muss nun einmal Jährlich gemacht werden durch eine qualifizierte Person dazu -

Auf Anfrage sind individuelle Termine und Einzelunterricht möglich.

Der Einzelunterricht ist verbunden mit einem Mehrpreis von mindestens 10%. Kontaktieren Sie uns einfach über die im Impressum genannten Kontaktmöglichkeiten.

Alle unsere Kurse sind z.B. DIN EN ISO usw. zertifiziert, für die Anerkennung gegenüber der BG, SVLFG, UK des Landes, Feuerwehr, THW, Post, Bahn, Bundeswehr, Bezirksregierung, Bergbauamt, DGUV, BMAS BAuA usw.

Bildungsgutscheine und Bildungsschecks werden von uns nicht mehr angenommen,
da leider mit zu viel Verwaltungsaufwand verbunden ist, und zudem viele falsche da Kurse angeboten werden die nicht staatlich Anerkannt sind. Die Aussage einer ZÜS behördlich anerkannt oder 100% rechtssicher durch die Einhaltung der Berufsgenossenschaftlichen Vorgaben ist falsch, ohne die staatliche Anerkennung geht da gar nichts. (Rechnung immer ohne MwSt. Ausweisung nach § 4 Nr. 21 a bb usw.)

Haben Sie noch Fragen, so kontaktieren Sie uns bitte.

Infos und Anmeldung:
Informationen zum Thema erhalten Sie per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Zum Lernen vorab wichtige Infos zum Thema wo was geschreiben steht usw. siehe hier

Montags - Donnerstags
von 09:00 bis ca. 12:30
Festnetz 02924/851005 nicht immer besetzt
Mobilfunk von 11:00 bis ca. 16:30
Herr Drewer +49175/1509375 
Freitags und Samstag nur über Mobilfunk

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