Ausbildung von Teleskopstapler Telestapler Teleskoplader DGUV-G 308-009

Grundsatz Pflichtschulung (seit April 2016 gültig zu sofort umzusetzen)

DGUV-G 308-009 DGUV Information 208-059 Vorschrift 68 & DGUV-V70 usw.

Führerschein für geländegängige Teleskopstapler Stufe 1 / 2a / 2b von 1 bis 4 Tage je nach Gerätebauart und Vorkenntnisse dazu -

Bediener von Teleskopladern richtig Teleskopstapler Stufe 1 Stufe 2a und 2b und evtl. Stufe 3 nach DIN EN 1459 und nicht DIN EN 474 Teil 3 Lader

- Kurz Info Broschüre für die Telestapler als PDF

„Neu ist die Gültigkeit der DGUV-Vorschrift für alle Branchen, das heißt auch die Landwirtschaft. Generell fällt jeder gewerblich produzierende Betrieb ab einem Angestellten unter die Auflagen. Es existiert nur ein sehr enges Fenster an Ausnahmen. Lediglich der Landwirt ohne einen Angestellten, der den Teleskopen selber nutzt, zählt dazu. Über seine Pflicht zur Risikobewertung kann er die Notwendigkeit eines Bedienerscheins bzw. Pflicht Zertifikat zur Schulung eigenständig einschätzen.“

Falsche Aussage in der Presse: Er wird mit einer laut DGUV-Auskunft angenommenen Einführungszeit von maximal zwei Jahren für alle Nutzer verbindlich. Hat da keiner gesagt war die Antwort die wir bekommen haben, fragen Sie aber selber den DGUV Fachbereich dazu z.B. der Herrn Gaub http://www.dguv.de/fbhl/index.jsp

Geprüfter Teleskopfahrer, Sicherer Umgang mit Teleskop-Maschinen, Führerschein, Fahrausweis, Fachausweis, Befähigungsnachweis, Bedienerausweis, Bedienernachweis für Teleskop-Maschine, Teleskopmaschinen wie: Merlo Roto, JCB Manitou, MTR Sennebogen, Sambrom, Liebherr, Dieci Rotor nach DIN EN 1459 1459-1 1459-2 usw. seit vielen Jahren SmS und AMS zertifiziert der Kurs.

Als Nachweis der Fachkunde für die Durchführung von fachgerechten Arbeiten im Umgang mit der Maschine (nach der TRBS 2111) und den sicherheitsgerechten Einsatz von geländegängigen Teleskopmaschinen samt Anbaugeräten wie Arbeitsplattform (sprich Mannkorb Staplerzinken Ladeschaufel Windenbetrieb usw. nach der DGUV-G 308-009 Vorgabe Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern englisch rough terrain Telescopic Loader deutsch gelände Teleskoplader oder auch Geländestapler siehe auch hier https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/14749

Eine Erdbaumaschinen nach der DIN EN 474 Teil 3 Lader ausgerüstet mit Gabelzinken wie z.B. ein Teleskoplader von Kramer oder Weidemann usw. fällt seit 2004 nicht mehr unter den Gabelstapler Grundsatz 308-001 bisher BGG 925 Stufe 2 Pflicht Zusatzausbildung, da es ja die Regel 100-500 Kapitel 2.12 bisher Regel 500 Kap. 2.12 dazu gibt um seine Befähigung (Schulung) im Umgang mit Baumaschinen nachzuweisen. Und Teleskopstapler nach der DIN EN 1459 Teile 1-5 wie von Manitou, Merlo, Magni, Dieci, JCB, JLG, Caterpiller, Liebherr, Thaler, Herkules usw. fallen seit April 2016 unter den Deutschen Pflicht Schulungsgrundsatz 308-009 ohne Übergangszeit umzusetzen lt. des BG Fachbereiches -

Ein anerkannter Lehrgang gem. § 4 Nr. 21 a bb) usw. also kein 08/15 bei uns im Hause

Termine für Teleskopstapler inkl. Stufe 1 2a + 2b: ab 220,- € je Person, auf Anfrage auch vor Ort deutschlandweit möglich - Geräte müssen vorhanden sein -

Ausbildung für Teleskopstapler nach EN 1459 und Grundsatz 308-009 und nicht Teleskoplader nach der EN 474 und Regel 100-500 Kap. 2.12 usw.

In drei Stufen und nicht 4 oder mehr wie das z.B. bei Hedemann Stapler Schmidt - falsch gemacht wird -

Termine für Teleskopstapler Kurs gem. neuen Pflicht Grundsatz gültig zu sofort
Fahrausweis für Teleskop Stapler Teleskop Lader nach der neuen DGUV-G 308-009
ab 220,- bei Nachweis der Vorkenntnisse mit DIN EN 1459 Geräte - sonst mind. 3 Tage Pflicht -

Prüf- Termine: Nach dem selberlernen Selbststudium der Unterlagen nur nach Absprache -

in der Woche ab 9 Uhr oder ab 14 Uhr oder auch samstags ab 9 Uhr - Dauer ab 2 Stunden und mehr -

Feste Termine zur Schulung immer erst ab 3 Pers. von einer Firma ab 8:30/9:00 Uhr
bei uns im Hause nach Absprache - ab 5 Pers. je nach KM auch mehr vor Ort in der Firma -
sonst nur online jederzeit 24/7 unter - www.schulung-online.eu - auch einzelne Personen -
alle anderen Lehrgänge mit festen Terminen dazu ab 8:30 in Ense Höingen finden Sie
auf der HP - www.nicht-ohne-schulung.de -

Teleskopstapler Geländegängig nach dem Grundsatz 308-009 für die Anfänger über mind. 3 Tage
von 08:15 bis ca. 16:30 für 666,- Euro Endpreis je Teilnehmer - 1 Tag also für 220,- je Person inkl. der Gerätekosten als Endpreis ohne Übernachtung und Verpflegung, inkl. der Arbeitsunterlagen. Auch ein EU AMS Zertifizierter Kurs dazu - seit vielen Jahren schon Europaweit anerkannt -

Der Teleskoplader, nach der Baugeräteliste (BGL) Teleskoparmstapler genannt, häufig auch als Teleskopstapler oder Telehandler bezeichnet, ist eine fahrbare Arbeitsmaschine, die als Ausrüstungsträger konzipiert ist. Das heißt, dass er mit verschiedenen Ausrüstungsteilen bestückt, unterschiedliche Aufgaben erledigen kann.

Hierfür gibt es verschiedene Schulungen. (Nur eine Schulung für alles ist falsch und wird leider von unqualifizierten Ausbildern verkauft. Diese wollen nur schnelles Geld machen.)

Als Flurförderzeug für Teleskoparmstapler nach der DIN EN 1459 1 2 3 Reihe
gem. DGUV-G 308-009 Erstausbildung für Stapler mit veränderlicher Reichweite mind. 2 Tage oder falls Staplerschein schon vorhanden ist, als Zusatzausbildung gem. Stufe II der Ausbildung mind. 1 Tag Mannkorb nach FEM 4006 bzw. Arbeitsbühnenbetrieb nach DIN EN 1459-3 & DIN EN 280 ist im Schein bei uns schon mit drin also mit 2b.

Schulung Stapler schwenkbar als Kran mit Ausleger bei drehbaren Oberwagen ab 5 Grad (auch als Rotator bezeichnet) gem. DGUV-G 308-009 Ausbildung für schwenkbare Stapler für Kranbetrieb mind. 2 Tage oder falls Kranschein schon vorhanden ist, als Zusatzausbildung gem. Stufe II der Ausbildung mind. 1 Tag inkl. Arbeitsbühnenbetrieb Teil 3 Mann Korb als Stufe 2b einsatz im Zertifikat mit drin.

Wer darf Schulen ???

Nur ein speziell für Teleskopstapler geschulter und geprüfter Ausbilder darf die Schulungen durchführen. Ausbilder nur für Hubarbeitsbühnen (nach DIN EN 280) und Baumaschinenausbilder dürfen die Schulungen und die damit verbundene Prüfung nicht abnehmen, da ein Teleskopstapler nach DIN EN 280 keine Hubarbeitsbühne ist. Damit fällt der Stapler auch nicht unter die BGG 966 neue DGUV-G 308-008 und für International die BSi-ISO 18878-2004 usw. Sie fällt unter z.B. die TRBS 1111 TRBS 2121 Punkt 4.2 DGUV Regel 101-005 bisher BGR 159 FEM 4.006 usw.

Laut dem alten Leiter vom Fachausschuss Hebezeuge der BG HM Sicherheits Ing. Jürgen Koop und Dipl.-Ing. Walter Ensinger von der BG Bau ist es entweder ein Stapler oder evtl. ein Kran (siehe auch die Normen) und eher selten eine EBM Erdbaumaschine (siehe auch hier)
z. B. Kramer Paus Weidemann Wacker od. Schäfferlader da ja EBM nach der DIN EN 474 Teil 3).

Ein Anbaugerät, wie eine Schaufel, machen aus einen Telekopstapler keinen Lader nach der Norm DIN EN 474 Teil 3 und eine Palettengabel aus einen Radlader kein Stapler nach der Norm DIN EN 1459. Auch ein Arbeitskorb am Lader, Bagger oder Stapler bzw. Bühnenbetrieb am Teleskopgerät, wie am Merlo oder Manitou, macht daraus keine Hubarbeitsbühne nach der DIN EN 280.

Unter einem Radlader versteht der Anwender ein Gerät mit einer Schaufel zum Aufnehmen von z. B. Schüttgütern (Baumaschine gem. DIN EN 474 alte BGR 500 Kapitel 2.12).

Ein Stapler wird z. B. in der Lagerlogistik mit Gabeln zum Bewegen und Stapeln von Paletten in Fabrikhallen gesehen (Flurförderzeuge z.B. die alte BGV D27 DIN EN ISO 3691).

Übrigens, der HERKULES Teleskopstapler war der erste drehbare Teleskoplader der Welt, von der kleinen aber feinen Firma Jakob Fahrzeugbau AG aus der Schweiz.

Achtung:

Vorsicht vor Anbietern wie Bema Systemlift IPAF Partner usw. die ihnen erzählen das wenn man am Teleskopstapler nach der DIN EN 1459 eine Arbeitsbühne / Mann Korb dran macht - angeblich einen Hubarbeitsbühnenführerschein braucht, da bitte mal selber den Grundsatz 308-008 Grundsatz 308-009 und die DGUV-I 208-019 (alte BGI 720 von 2011 besser erklärt) lesen, hat mit einer Hubarbeitsbühne nach der DIN EN 280 Gruppe B überhaupt nichts zu tun, da nicht Fahrbar aus dem Korb. Ist ja auch kein Zwitter Gerät wie von Meiss der Boomlader oder der Hermann Paus der Teleskopradlader oder der MaxTruck 2T usw. und ein Kranschein braucht man nicht dafür sondern die Stufe 2a gem. Grundsatz erst Stufe 1 starr dann erst 2a drehbar oder 2b machbar.

Anmerkung: Der Hermann PAUS Teleskop-Schwenklader TSL 8.7 fällt unter zwei Vorgaben wie auch von anderen Herstellern div. Geräte, die DGUV Regel 100-500 Kap. 2.12 und dem DGUV Grundsatz 308-008, da er bei der CE Konformitätserklärung unter der DIN EN 474 Teil 3 und bei der DIN EN 280 unter Gruppe B Geräte fällt als Selbstfahrende Hubarbeitsbühne, wie auch der MaxTruck Teleskopstapler unter der DIN EN ISO 3691 mit dem DGUV Grundsatz 308-001 und unter der DIN EN 280 Gruppe B Geräte fällt da gilt der Grundsatz 308-008, ebenso der Meiss Boomlader der vor April 2016 unter dem Grundsatz 308-001 fällt und seit April 2016 unter dem Grundsatz 308-009 und zusätzlich unter dem Grundsatz 308-008 schon immer drin ist. Dann gibt es auch Hersteller wie Sennebogen die teilweise bis zu 4 Hauptnormen nennen in der Konformitätserklärung wie: Krane Grundsatz 309-003 Teleskopstapler, Hubarbeitsbühne und Baumaschine Bagger da ist das Durcheinander noch größer.

Falsche Schulungen an Teleskopstapler hier z.B. von der DEULA Freren - Teleskop- und Hofladerschulung nach DGUV-G 308-009 ein Schäffer Weidemann oder auch JCB Kramer Telelader ist eine Erdbaumaschinen nach der DIN EN 474 Teil 3 und kein Teleskopstapler nach der DIN EN 1459 Teil 1 und wird auch nicht im Grundsatz 308-009 von April 2016 behandelt, zudem nicht nur Unterwiesen sondern geschult sprich Ausgebildet müssen die werden die Bediener dazu mit Zertifikat.

https://www.deula.de/index.php?id=182&tx_news_pi1%5Bnews%5D=286&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=200345623dfe8085c34c01fcc5b94b16

Mann muss immer erst die Stufe 1 haben sonst geht keine Stufe 2a drehbar roto - 2b Mankorb -

und nicht falsch wie das z.B. Merlo selber macht - ohne Pflicht Stufe 1 sondern gleich Stufe 2a und 2b - plus noch mit Schreibfehlern auf dem Teilnehmer Zertifikat und auch im Telehandler Operator Certificate (Plastik Karte und auch nicht EU Zertifiziert) - mit Phantasie Nummer dabei -

International nach der EU Kombinationsmaschinenrichtlinie Einstufung als Stapler Kran oder Bühne je nach Land in der EU

Teleskop ist eine komplexe Kombinationsmaschine. (Dieses wollen einige Ausbilder mit Anfängern an einem Tag schulen. So schafft man sich einen Vorteil auf Kosten anderer!)

Aus der Maschinenverordnung:
Teleskopmaschinen bzw. Teleskopstapler mit starrem Oberwagen werden als Flurförderzeuge, Unterbegriff Stapler mit veränderlicher Reichweite, eingestuft DIN EN 1459, Geräte mit drehbarem Oberwagen / Roto / Rotor als Mobilkran, Sicherheit nach der DIN EN 13000 mit Bühnenbetrieb Sicherheit nach der DIN EN 280 und für die Standsicherheit der Geräte die DIN EN 15000 Sicherheit von Flurförderzeugen - Kraftbetriebene Stapler mit veränderlicher Reichweite - Spezifikation, Leistung und Prüfbedingungen für Lastmomentanzeiger in Längsrichtung und Lastmomentbegrenzer in Längsrichtung usw.

Die bestehende Norm DIN EN 1459:2012-06 wurde in fünf Teile aufgeteilt und wird durch alle Teile ersetzt

  • Teil 1 Stapler mit veränderlicher Reichweite
  • Teil 2 Schwenkbare Stapler für Kranbetrieb Sicherheit nach der DIN EN 13000
  • Teil 3 Zusätzliche Anforderungen an Stapler mit veränderlicher Reichweite, ausgerüstet mit Arbeitsbühne Sicherheit nach der DIN EN 280
  • Teil 4 Zusätzliche Anforderungen an Stapler mit veränderlicher Reichweite, vorgesehen für den Transport frei hängender Lasten
  • Teil 5 Zusätzliche Anforderungen an Anbaugeräte und zugehörige Schnittstellen

Führerschein für selbstfahrende Arbeitsmaschinen:

Auf nicht öffentlich zugänglichem Gelände ist für das Fahren der Maschinen kein Führerschein vorgeschrieben - dies gilt für alle sfAm.

Auf öffentlichem Gelände gelten, wie für jedes Fahrzeug, die StVZO und für den Fahrer die StVO sowie die Führerscheinverordnung. Dabei sind unterschiedliche Führerscheine für Geräte bis 25 km/h und über 25 km/h notwendig. 20 km/h-Maschinen arbeiten mit der Betriebserlaubnis und sind zulassungsfrei. Arbeitsmaschinen über 20 km/h benötigen eine Straßenzulassung mit Nummernschild und HU sprich TÜV.

Wir vermitteln die theoretischen und praktischen Grundlagen für das fachgerechte Arbeiten mit Teleskopstaplern und Auslegerkranen. Wir führen Sie in die Sicherheitsvorschriften und Besonderheiten Ihres Gerätes ein. In Theorie und Praxis zeigen wir intensiv die Gefahren auf, die bei falscher Anwendung drohen. Wir erläutern Ihnen Wesentliches, wie das Lastdiagramm und die Überlastabschaltung oder auch Zusätzliches für den Arbeitsbühnenbetrieb wo z. B. die TRBS 2121 Punkt 4 die DGUV Information 209-075 bisher BGI 5131 die DGUV Regel 101-005 bisher BGR 159 usw. zu beachten sind.

Ihr Vorteil:
Ausgebildete Fahrer von Teleskopstaplern oder Mobilkranen bedienen die Maschinen sicherer, mit deutlich geringerer Unfallgefahr. Sie verbessern ihre berufliche Qualifikation auf dem Arbeitsmarkt und erhöhen die Wertschöpfung des Unternehmers oder Auftraggebers. Sie sind durch Schulung über die Grundzüge der gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerke im Bilde und sich dadurch wie ihr Arbeitgeber bzw. Auftraggeber im Schadensfall besser abgesichert über die BG UK des Landes und der DGUV usw.

4 x 4 alte Merkregeln der BG Bau für Teleskoplader

Grundschulung Bedienerausweis für starre Teleskope Anfänger
Flurförderzeuge mit veränderlicher Reichweite DIN EN 1459
mit Lastgabeln, Schaufel oder Arbeitsbühne mind. 2 Tage
oder als Zusatzausbildung für Standard Teleskoparmstapler ab 1 Tag
(Nur ein rechtsgültiger Staplerschein erlaubt die Verkürzung auf einen Tag.)

Kundenübervorteilung - kaum auf dem Markt - schon ist der Mist da

da schreibt z.B. ein Hersteller od. Verleiher als Schulungs- Anbieter bei der
Stufe 1 sowas:
Grundschulung Artikel-Nr.: 1a Dauer: 1 Tag Preis: 280,00 € (plus MwSt)
Allgemeine Qualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-1 (starrer Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel, Lasthaken) - für Teilnehmer mit mindestens einjähriger Praxiserfahrung - das ist Quatsch mal den Grundsatz 308-009 selber dazu lesen.

(nur mit rechtsgültigen Staplerschein möglich an 1 Tag Stufe 1 zu schulen)

DGUV Grundsatz 308-009 Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Teleskopmaschinen DGUV-G 308-009 geländegängige Telestapler

Qualifizierung und Beauftragung der Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern nach der DIN EN 1459 Teil 1-5 usw.

Der Grundsatz findet keine Anwendung auf Staplern mit veränderlicher Reichweite nach DIN EN ISO 3691, die z.B. mit einem Spreader zum Containertransport ausgerüstet sind, und andere Telestapler nach der EN ISO 3691 wie der MaxTruck 2T der fällt auch nicht unter der DGUV-G 308-009 für EN 1459 Geräte, sondern unter der Industriestapler Vorgabe DGUV-G 308-001 für EN ISO 3691 Geräte wie auch von JCB der Teletruck TLT, der Takraf Teleskopstapler usw., und zusätzlich unter Hubarbeitsbühne Vorgaben nach dem DGUV-G 308-008 wie der Boomlader von Meis auch, da aber erst nach der Ausbildung für Gelände Teleskopstapler EN 1459 nach dem Grundsatz 308-009 plus Arbeitsbühnennachweis nach EN 280 Gruppe B Grundsatz 308-008 usw.

Stufe 1: Allgemeine Qualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-1 (starrer Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel, Lasthaken) mind. 20 UE a 45 min. vorgeschrieben wie bei der normalen Staplerschulung nach der DGUV-G 308-001 - also nicht nur 1 Tag oder nur 3-4 Std. Schulungen was leider viele unseriöse Anbieter machen.

Stufe 2a: Zusatzqualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-2 drehbarer Oberwagen Kranbetrieb nach der DIN EN 13000 mind. 10 UE a 45 min. (Bei Vorlage eines Rechtsgültigen Staplerschein nach EN 1459 über mind. 2 Tage oder länger mit Zertifikat, sonst erst Stufe 1 buchen.) Bei Vorliegen eines Schulungs- Zertifikat als Qualifizierungsnachweises nach dem DGUV Grundsatz 309-003 Kranschein für Teleskopkrane wie z.B. Ladekrane über mind. 2 Tage mit dem Zertifikat, kann die Stufe 2a mit bescheinigt werden. (sonst nicht)

Stufe 2b: Zusatzqualifizierung für den Einsatz als Hubarbeitsbühne sprich Mannkorb nach der DIN EN 280 Sicherheitsausrüstung für Teleskopgeräte mind. 10 UE a 45 min. Bei Vorliegen eines Qualifizierungsnachweises nach der DGUV-G 308-008 der Gruppe B Typ 1b z. B. alle Anhängerarbeitsbühnen und alle Lkw-Arbeitsbühnen oder selbstfahrend mit Teleskoparm Typ 3b z. B. alle selbstfahrenden Gelenk-, Gelenkteleskop- und Teleskopbühnen kann die Stufe 2b mit bescheinigt werden. (sonst nicht)
Checkliste für die Prüfung Arbeitsplattform am Trägergerät ohne HAB DIN EN 280 (HIER)

Stufe 3: Die betriebliche bzw. baustellenbezogene Einweisung ans Gerät vor Ort und die Unterweisung der gegebenheiten am Einsatzort. Macht der Betriebsverantwortliche wie z.B. der Sicherheitsbeauftragte, der Polier, Bauleiter, SiGeKo oder auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit usw. mit den Bedienpersonal vor Ort - aber nicht der Ausbilder.

PDF INFO ZUM PFLICHT DGUV GRUNDSATZ 308-009

Abschluss:

Teilnahmebescheinigung als Zertifikat Geprüfter Teleskopfahrer mit Fachausweis Führer von Teleskopmaschinen, bei Zusatzausbildung mit Zertifikat und Bedienerausweis mit Einstufung der Geräte Norm, und falls vorhanden Eintrag auch im Original SCC Pass (aber nicht im TÜV RWE e.ON oder Dekra usw. Pass).

(Das bis 3-4 Tages Schulungsprogramm für Fahrer und Bediener von Teleskopen gilt auch in der EU sprich Europa sowie evtl. in Norwegen und in der Schweiz bei der Sufa unter vorbehalt mal ja mal nein trotz geprüfter DIN EN ISO Ausbilder mit Stempel und ISO OHSAS Zertifikat)

Achtung: Nur das Zertifikat ist Pflicht. Der von Mitbewerbern genannte Bedienerausweis, den sogenannten Führerschein für Teleskoplader ist garnicht vorgeschrieben, sondern nur der Ausbildungsnachweis als Zertifikat lt. Qualifizierungsgrundsatz 308-009 unter Punkt 3.2 Praktische Prüfung Absatz 4 und Seite 21 Punkt 8 und unter Punkt 8.2 Abschlussprüfung letzter Absatz usw. Da steht das drin, dass nur das Zertifikat als Befähigungsnachweis und nicht der Lichtbild Ausweis sprich Fahrausweis für Teleskopmaschinen gilt und auch keine Urkunde ohne Inhalt sprich Vorgaben usw.

Fachbücher zum Thema Teleskope nach EN 1449 Teil 1-5 gem. Grundsatz 308-009 von Markus Tischendorf Teleskopstapler sicher fahren sehr gut gemacht das Lehrbuch dazu vom Vogel Verlag, von MARKMILLER Erfolgreich Teleskope fahren - geht so, vom Resch Verlag Bernd Zimmermann Sicheres Bedienen von Teleskopmaschinen sehr viel falsch und vom EcoMed Stock Verlag Haupt und Trautmann Teleskopstapler - aber sicher! - Expertenpaket ??? - fast alles falsch drin - da warten wir lieber auf eins vom FB der BGHW z.B. von Hr. Marcus Gaub, wobei die BGHM in ihrer Info Arbeitsschutz Kompakt 108 „Arbeiten mit Teleskopstaplern“ Diesen falschen Hinweis drin hat: Die Verwendung nicht-integrierter Arbeitsbühnen (auf Gabelzinken montiert) ist unzulässig. Da sagt die TRBS 2121 und die dazugehörige FEM 4.006 aber ganz was anderes dazu.

Individuelle Termine sind möglich.
Mindestteilnehmerzahl 3-5 Personen bei uns im Hause.
Mindestteilnehmerzahl 5-6 Personen, je nach Entfernung auch mehr bei Ihnen vor Ort in Soest Werl Welver Lippstadt Geseke Arnsberg Erwitte Warburg Neheim Hüsten Menden Iserlohn Meschede Wickede Fröndenberg Unna Schwerte Dortmund Hamm Ahlen Warendorf Beckum Ense Bremen Lippetal Warstein Rüthen Brilon Winterberg Paderborn Bad Salzkotten Höxter Hamburg Hannover Lübeck Flensburg Freiburg Berlin Norderstedt Kummerfeld 28197 Bremen 45307 Essen 45721 Haltern am See 47877 Willich 57539 Roth - Heckenhof 71083 Herrenberg 70173 Stuttgart 80331 München 90402 Nürnberg usw. - also deutschlandweit möglich -

Staffelpreise und Firmenpreise für Schulungen Teleskopstapler starr und drehbar mit Mannkorb und Kenntnisse vor Ort ab mind. 5 Pers. je nach KM auf Anfrage binnen 3 Tage möglich.

Bitte sprechen Sie uns an.
per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Montags - Donnerstags
von 09:00 bis ca. 12:30
Festnetz 02924/851005 nicht immer besetzt
Mobilfunk von 11:00 bis ca. 16:30
Herr Drewer +49175/1509375 
Freitags und Samstag nur über Mobilfunk

Hier finden Sie unsere festen Termine und Anmeldung.

www.teleskopladerschein.de  www.teleskopladerschein.net
www.teleskopladerschulung.de  www.teleskopladerschulung.net

Unser Schulungsgerät Stufe 1 starr ist z.B. ein Bobcat Boomlader der Firma Meis Baumaschinen ein Merlo Farmer oder ein JCB Turbo Loadall aus der Biokraftanlage. Stufe 2 drehbar z.B. ein Manitou MRT 1640 Easy von der Firma BEMA aus Arnsberg Tochter der DART Fördertechnik usw.

Nicht ohne Schulung gem. Deutschen Pflicht DGUV-Grundsatz 308-009 gültig für Starre Teleskoplader und Teleskopstapler Stufe 1 · Drehbare Teleskoplader roto Teleskopstapler Stufe 2a mit Mannkorb Stufe 2b nach der EN 1459 Teil 1 bis 5 vor Ort ab 5 Personen auf Anfrage (Gerät/e vorhanden fürs Praktische) Nicht nur deutschlandweit sondern auch in ganz Europa, England, Niederlande, Italien, Luxemburg, Frankreich, Belgien, Polen, Tschechoslowakei, Ungarn, Lichtenstein, Irland usw. da International Gültig nach der BS OHSAS 18001:2007 Occupational Health and Safety Assessment System neue ISO 45001 seit 2016 - wir sind schon seit 2004 OHSAS Zertifiziert durch eine Englische Firma.

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