Fremdfirmenkoordinator

Fremdfirmenkoordination gemäß der BGI 865 neue DGUV-I 215-830 & ArbSchG §8 BGV A1 §6 neue DGUV V1 BGHW B 36 & GUV-I 8541 usw.

Ein anerkannter Lehrgang gem. § 4 Nr. 21 a bb) usw. schon seit 2008

Die Beauftragung von Fremdfirmen zur Ausübung von Spezialarbeiten und zeitnaher Ausführung der zu tätigen Arbeiten ist selbstverständlich. Dabei sind die Faktoren Zeitmangel und Personalknappheit sowie Expertenwissen mögliche Gründe. Damit aber nicht eine Firma zur Gefahr für die andere wird, müssen die Tätigkeiten der Fremdfirmen abgestimmt und koordiniert werden.

Der Arbeitgeber hat die Qualifikation der Beschäftigten, die mit Betriebsmitteln arbeiten sollen, eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der TRBS 1000 TRBS 1111 TRBS 1116 TRBS 2111 sowie in der Regel 100-001 und Vorschrift 1 usw. festzulegen.

Lustige ungültige Schulungs- Nachweise gibt es viele, wie vom Bildungszentrum Clemens aus Dortmund Radlader mit Euro Steuerung wieder so ein Beispiel wie mit AZAV Zertifizierung Geld verdient wird und Inhaltlich Mist ist, zudem die selber im Lebenslauf damit nie gearbeitet haben mit diesen Geräten, das sind meisten die Fahrlehrer Kurse für das Job Center oder Arbeitsamt wie auch Move on TÜV Dekra Deula System Lift und zu viele andere Bildungsträger und auch viele Hersteller wie Linde Jungheinrich Sennebogen Liebherr Class Bröcker usw. die gem. den DGUV Vorgaben zum Ausbilder selber keine 2-4 Jahre eigene Vorkenntnisse zum Gerät haben und noch Inhaltlich Falsche Schulungsnachweise ausstellen mit alten Vorgaben oder die es nicht gibt wie bei LTS Fröndenberg usw. Urkunden statt Zertifikate oder lebenslang gültig (die TRBS 1116 dazu mal lesen) …

Nach der neuen der TRBS 1116 von November 2022 sind die Staplerscheine Baggerscheine Laderscheine Kranscheine Hubarbeitsbühnenscheine und Teleskopmaschinenscheine nur noch 1 Jahr gültig in Deutschland - ebenso die schriftliche Beauftragung dazu -

Siehe dazu z.B. unter Punkt 2 und 3 für die jährliche Fachbezogene Fortbildung als Nachschulung und unter Punkt 4 das sogar eine Lernerfolgskontrolle erfolgen muss, und dass dies nur noch ein Ausbilder zum Gerät bzw. ein besonders geschulter Trainer dazu machen darf mit auch eigener Fortbildung zum Arbeitsmittel sprich Thema. Auch ist die Dauer jetzt genauer Festgelegt worden, so dass man je Arbeitsmittel mind. 1 UE a 45 Min. abzuhalten hat (Punkt 3.5) und das dies jetzt auch rein online geht (Punkt 4.3 und 2.2) usw.

Also muss jetzt für die Folgenden Arbeitsmittel nicht nur für deren Betriebliche- Verwendung eine schriftliche Beauftragung nach § 12 Absatz 3 BetrSichV durchgeführt werden (Stufe 3 der Grundausbildung nach den DGUV Grundsätzen) sondern auch eine jährliche Qualifizierung- Maßnahme als Weiterbildung nur durch einen Experten dazu durchgeführt werden.

Dies gilt für folgende Betriebsmittel oder auch Arbeitsmittel: Flurförderzeuge mit Fahrersitz und mit Fahrerstand, Flurförderzeuge die durch Mitgänger geführt werden, Teleskopstapler, Hubarbeitsbühnen, alle Bauarten der Krane, für die Baumaschinen wie Bagger und Lader, und sogar Anlagen und Arbeitsmittel, wenn während der Instandhaltung die für den Normalbetrieb getroffenen Schutzmaßnahmen ganz oder teilweise außer Betrieb gesetzt werden, wie zum Beispiel bei Personenschutzsystemen beim Einsatz von HRG FFZ Hochregalgeräte Flurförderzeuge in Schmalgängen usw. -

dies gilt für alle Schulungsnachweise für Stapler Bagger Radlader Krane usw. egal wann und wo gemacht worden ist - seit der TRBS 1116 gilt nichts ist mehr Lebenslang gültig -

Lese Tipp: ab Punkt 3.4 und besonders wer darf, dass nur noch machen Punkt 4.4 der TRBS 1116 -

- also eine Fachbezogene Weiterbildung muss nun einmal Jährlich gemacht werden durch eine qualifizierte Person dazu -

Dazu hat der Gesetzgeber die Rolle des Fremdfirmenkoordinators klar definiert.

In der DGUV-V1 § 1 Pflichten des Unternehmers wird somit klar definiert, dass ein Aufsichtsführender mit Weisungsbefugnis zu bestellen ist. In der Praxis wird dieser Koordinator in der Regel vom Auftraggeber bestellt und dem Fremdunternehmer bekannt gegeben.

Das mind. 1 Tagesseminar beinhaltet alle rechtlich relevanten Punkte, um als Fremdfirmenkoordinator bestellt werden zu können und gibt Ihnen Hilfestellung in der Koordination zwischen allen beteiligten Firmen.

Termine dazu auf Anfrage ab 3 Personen in der Woche vor Ort ab 5 plus km

Prüf- Termine: Nach dem selberlernen Selbststudium der Unterlagen nur nach Absprache -

in der Woche ab 9 Uhr oder auch samstags ab 9 Uhr - Dauer ab 1 Tag und mehr je nach Thema -

- Personalausweis USB Stick und Schulungs- Ausbildungsnachweis/e mitbringen -

Online Kurs auf Anfrage per Mail an uns -

online Unterweisung und Schulungen für vieles aber nicht alles jederzeit machbar also 24/7 -

Feste Termine zur Schulung immer erst ab 3 Pers. von einer Firma ab 8:30/9:00 Uhr
bei uns im Hause nach Absprache - ab 5 Pers. je nach KM auch mehr vor Ort in der Firma -
sonst nur online jederzeit 24/7 unter - www.schulung-online.eu - auch einzelne Personen -
alle anderen Lehrgänge mit festen Terminen dazu ab 8:30 in Ense Höingen finden Sie
auf der HP - www.nicht-ohne-schulung.de -

Dozentengeführte Schulungen gem. der ASIG § 6 Abs. 4 usw.

Zielgruppe:

  • Führungskräfte und Mitarbeiter eines Unternehmens, die mit dem Einsatz von Leihkräften und Fremdfirmen im Unternehmen zu tun haben.
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit (teilweise)
  • Sicherheitsbeauftragte Prüfmittelbeauftragter Vorarbeiter Personaldisponenten usw.
  • verantwortliche Elektrofachkräfte

Die Teilnehmer sollten:

  • technische Ausbildung besitzen
  • mehrjährige Berufserfahrung mitbringen
  • mindestens 24 Jahre alt sein

Lehrgangsinhalte sind u. a.:

  • ArbSchG - Arbeitsschutzgesetz
  • Unterweisung und Einweisung nach ArbSchG § 12 und DGUV Vorschrift 1 § 4
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Baustellenverordnung
  • Gefahrstoffverordnung
  • Notfall- und Rettungsplan
  • Dokumentationspflichten

Die Abfrage fremder Schulungsnachweise hat ergeben, dass diese oft fehlerhaft dokumentiert worden sind bzw. der Teilnehmer zu kurz geschult wurde. Diese Nachweise sind mangelhaft. Schulungsnachnachweise für Stapler, Krane, Arbeitsbühnen, Bagger, Radlader usw. sind nur mit Zertifikat gültig (gem. DGUV-G).

Allgemeine Ausbildung der Stufe 1 Pflicht Zusatzausbildung gem. der Stufe 2 und die wichtigste 3. Stufe die Betriebliche Ausbildung Einweisung und schriftliche Beauftragung zum Gerät, sowie die regelmäßige Weiterbildung der Geräteführer gem. der TRBS 2111 Teil 4 usw. (fehlt sehr oft)

Aber auch beim Fremdgeräteeinsatz fehlen oft die Bedienungsanleitung und die UVV-Prüfung bzw. UVV-Prüfungsnachweise ganz oder sind oft mangelhaft. Teilweise fehlen sie am Einsatzort und stehen zur Einsicht nicht zur Verfügung.

Als Fremdfirmenkoordinator sind Sie schriftlich zu bestellen, wenn Aufträge an externes Personal vergeben werden. Der Fremdfirmenkoordinator hat Weisungsbefugnis gegenüber den Externen und achtet auf die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes bei der Auftragsführung. Externe Firmen sind auch Leiharbeiter, Werksvertragspartner, Baufirmen oder Wartungsfirmen usw.

Laut der DGUV-I 215-830 alte BGI 865 hat der Fremdfirmenkoordinator einzugreifen, wenn:

  • Sicherheitsbestimmungen offensichtlich missachtet werden
  • die Mitarbeiter unvorhergesehene Situationen – in denen sie selbst oder Dritte gefährdet werden – nicht allein meistern können
  • die Fremdfirma ihrer Aufgabe offensichtlich nicht gewachsen ist.

Zur Durchführung seiner Aufgaben erhält der Koordinator Weisungsbefugnis gegenüber den Mitarbeitern der Fremdfirmen. Dies befreit aber die Führungskräfte der Fremdfirmen jedoch nicht von deren Verantwortung für ihre Arbeitnehmer.

Abschluss:

Teilnahmenachweis als Zertifikat zum Betriebsbeauftragten für Fremdfirmen, sprich Fremdfirmenkoordinator gegenüber der BG UK des Landes SVLFG und der DGUV

Kosten:
ab 450,- € pro Tag, inkl. Seminarunterlagen steuerfreie Schulungsdienstleistung.

Termine sind für Einzelpersonen laufend bei uns im Hause möglich.

Zum Lernen vorab wichtige Infos zum Thema wo was geschreiben steht usw. siehe hier

Zielsetzung:

Ziel des Seminars zum Fremdfirmenkoordinator ist es, betriebliche Führungskräfte und "Zuständige" aus den Unternehmen, die mit Fremdfirmen und oder Partnerfirmen zusammenarbeiten, mit der Thematik zu sensibilisieren und präventiv reagieren zu lassen. Die Verantwortung und Haftung des Fremdfirmenkoordinators und Auftraggebers stehen dabei im Vordergrund.

Diese Veranstaltung wie auch alle anderen von uns - sind geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG usw.

Achtung ! Eine Auffrischung der Schulung dazu ist alle 3 Jahre Pflicht.
(nach dem ArbSchG / der BetrSichV / ArbmittV / DGUV-V1 / DGUV-R 100-001 der TRBS 2111 usw.)

Wer braucht so ein Zertifikat dazu:

Unternehmer, Betriebliche Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Betriebs- und Personalräte, Fremdfirmenbeauftragte Fremdfirmen Beauftragter usw.

Mehr dazu: siehe z.B. den KomNet NRW Dialog dazu

https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/6265

Infos und Anmeldung:
Informationen und Anmeldungen bitte per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Montags - Donnerstags
von 09:00 bis ca. 12:30
Festnetz 02924/851005 nicht immer besetzt
Mobilfunk von 11:00 bis ca. 16:30
Herr Drewer +49175/1509375 
Freitags und Samstag nur über Mobilfunk

© Arbeitssicherheit Management Akademie 2001

Arbeitssicherheit Management Akademie AMA Weiterbildung NRW im Kreis Soest
Industriepark im HDT Halle 1 Links
Auf den Geeren 1 bis 3
59469 Ense-Höingen

Anmeldungen per Telefon oder über iso-ama@web.de

Telefon für Anfragen und Anmeldungen in Deutschland & Europa:

Montags - Freitags
von 11:00 bis ca. 16:30
Mobilfunk Herr Drewer +49 175 / 15 09 375