AGB´s

Teilnahmebedingungen für unsere Seminare (AGB`s)

Anmeldung:
Bitte melden Sie sich schriftlich oder formlos mit folgenden Angaben an:

  • Lehrgangsbezeichnung
  • Schulungstermin
  • Name, Vorname, Aktuelle Adresse.
  • Name, Vorname, Adresse bzw. Firmenbezeichnung des Rechnungsempfängers.

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt, sind verbindlich und werden von uns unverzüglich bestätigt.
Kurzfristige Anmeldungen und Rückfragen bis 16:00 unter Handy 0175/1509375
zu Händen Herr O.-V. Drewer oder per Post bzw. per E-Mail (siehe Impressum)

Stornobedingungen:
Eine Kündigung ohne triftigen grund ist ausgeschlossen. Für Anmeldungen die nicht bis
zu 7 Tagen vor Schulungsbeginn zurückgezogen werden, wird die Schulungsgebühr zu 50% berechnet außer bei z.B. Krankheit (Nachweis). Maßgebend ist der Zeitpunkt des
Schriftlichen Eingangs der Krankmeldung bei uns. Vor der 7 Tagesfrist mind. 25% Vorarbeitskosten und beim nicht erscheinen zum Termin sind 100% fällig, außer Sie
haben einen Ersatztermin bei uns gebucht (Nur Wochenarbeitstage werden gezählt).

Ansonsten gelten nachstehende Rücktrittsvereinbarungen:
hiernach zahlt der Kunde bezogen auf den in der Auftragsbestätigung genannten Ausbildungstermin bis zu 14 Tage vor der Schulung 25% Gebühren und vom 7. bis zum 1. Tag vor der Schulung 50% des Gesamtbetrages. Tritt der Kunde am Tage der Schulung zurück, so hat er die vollen Kosten zu 100% zu tragen. Maßgebend für die Gebühr ist die in der Anmeldung genannte Personenzahl. Bei versäumter Abmeldung kann alternativ ein verbindlicher Ersatztermin gebucht werden, der aber sofort voll zu Bezahlen ist. Weitere Ansprüche wie Schadensersatz sowie rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.

Hinweis zum online Lehrgang:
Freischaltung immer erst nach Zahlungseingang binnen 7 Tagen, danach wird die Buchung dazu gelöscht und nach max. 3 Monate verfällt der Zugang und der gebuchte Kurs - das heißt sie müssen alles neu Buchen und neu bezahlen - danke fürs lesen Verstehen und beachten -

Veränderungen im Veranstaltungsplan:
Ausfall von Dozenten und auch eine zu geringe Teilnehmerzahl (mind. 3 Personen bei uns im Hause, vor Ort ab 5 Personen) zwingen im Einzelfall zur Umplanung (neuer Termin) oder Absage. Auch kann es aus gründen der Aktualität notwendig sein, von dem angekündigten Programm abzuweichen. Wir sind auf jedem Fall bemüht, Ihnen Absagen oder Änderungen im Programm rechtzeitig mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir umgehend, unter Ausschluss von weiteren Ansprüchen, die bezahlten Teilnehmergebühren. Notwendige Dozentenwechsel und Verschiebungen im Ablauf bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Kündigung.

Haftung:
Leihweise überlassenes Unterrichtsmaterial und Geräte sind beanstandungsfrei zurück-zugeben. Die Benutzer haften für die ordnungsgemäße Rückgabe. Soweit Arbeitsunterlagen urheberrechtlich geschützt sind, ist eine Vervielfältigung ausgeschlossen, bei nachgewiesenen Verstößen bleiben rechtliche Schritte vorbehalten. Bei Schulungen in unseren Hause ist der Teilnehmer im Unterricht über unsere Firmenhaftpflicht Versichert. Unsere Geräte sind Geprüft und entsprechen den jeweiligen Richtlinien. Bei Schulungen in Firmen hat uns die Betriebsleitung einwandfreie Geräte für die Schulung zustellen, eine Ablehnung des Gerätes bleibt vorbehalten.

Ausschluss:
Den Anweisungen des Dozenten sind Folgezuleisten. Erhebliche Störungen des Lehrgangs/Unterricht führen zur Abmahnung durch den Dozenten und im Wiederholungsfall zum Ausschluss der Veranstaltung. Darüber hinausgehende rechtliche Schritte bleiben vorbehalten. In allen Fällen eines Ausschlusses werden die Lehrgangsgebühren nicht erstattet.

Mitzubringen sind:
Persönliche Schutz Ausrüstung (PSA) und den Wetter entspechende Kleidung
sowie Ausweis od. EU Führerschein und ein kleines Passbild (4,5 x 3,5 cm).
Bei Ausbilder und UVV-Prüfer Kurse zusätzlich Berufsnachweise und USB-Stick mit mind. 8GB

Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie weitere Informationen zur Schulung bzw. weitere Unterlagen und Informationen zur Anreise mit Zimmerbuchung usw. zudem was Sie bei Ihrem Aufenthalt mitbringen und berücksichtigen müssen sowie die Rechnung per Post / Mail zugesandt (Spam Ordner evtl. schauen).

Zahlungen:
Mit dem Erhalt der Anmeldebestätigung haben Sie die Zahlungs- und Teilnahmeverpflichtung zugesichert. Die Schulungskosten (umsatzsteuerfreie Schulungsdienst Leistung § 4 Umsatzsteuergesetz) sind dann binnen 14 tagen nach Rechnungsstellung fällig, spätestens zum Schulungstag auch z.B. in Bar oder in der alten D Mark - Zahlungen nach der Schulung nur für Stammkunden bzw. Seminarunterlagen wie Befähigungsnachweis Zertifikat Fachausweis usw. erst nach Zahlungseingang (nach 6 Wochen ohne Zahlungseingang werden die Unterlagen vernichtet, und es wird kein kostenloser Ersatz Ausgestellt).

Teilnahme Unterlagen/Nachweise:
Nach Erhalt der Schulungsnachweise bitte eigene Kopien machen zur Datensicherung (nach Verlust der Unterlagen - Ersatz Ausstellung als Zweitschrift ab 55 Euro für bei uns im/am Haus gemachte Kurse) - und soweit Vorgeschrieben ist sich bitte noch schriftlich Beauftragen lassen von der Firma wo man gerade arbeitet (die Teilnehmer haben dazu ein universal Auftragsformular in Deutsch Englisch bekommen inkl. einer Schutzhülle dazu).

schriftlicher Fahrauftrag Bedienungsberechtigung:
die Schriftliche Beauftragung von Personen gemäß der TRBS 2111 Teil 4 Punkt 2.2.4 Vorschrift 1 Regel 100-001 usw. Für mobile und kraftbetriebene Arbeitsgeräte wie Motorsägen Flurförderzeuge oder Baumaschinen mit Fahrersitz oder Führerstand, sowie fahrende Pflegegeräte wie Aussitzmäher- Kehrmaschine- Bohnermaschine mit Sitz od. Standplatz, mobile kraftbetriebene Krane mit Kabinensteuerung Flurbedienung oder Funkbedienung und fahrbare Hubarbeitsbühnen, Steigerwagen mit Führerstand oder Funk usw. ist die schriftliche Beauftragung gem. den Berufsgenossenschaftlichen Richtlinien heute DGUV und BMAS Regelwerke Verbindlich vorgeschrieben, dieser ersetzt nicht den schriftlichen Befähigungsnachweis als Nachweis der Schulung was auch als Schulungs- Zertifikat bekannt ist. - Ein Stapler Fahrausweis ist ohne Zerti nichts wert - Siehe auch Zertifikate sind Pflicht -

Die Beauftragung zum Führen - Fahren - Steuern - Bedienen - der aufgeführten Maschinen und Fahrzeuge ist durch die Ausstellung von schriftlichen Beauftragungen für das Fahr- und Steuerpersonal in Betrieben durch den Unternehmer oder Sicherheitsbeauftragten somit auch rechtlich geregelt, da gem. den Berufsgenossenschaftliche Grundsätzen Regeln Vorschriften und Informationen nur ein/e ausgebildet/e - geschulte/r und beauftragte/r Mitarbeiter/in derartige Arbeitsmaschinen bzw. Geräte führen - fahren - steuern oder bedienen darf.

Ihre Anmeldung wird nur dann berücksichtigt, wenn Sie die Rechnung innerhalb der
angegebenen Frist regulieren
(außer Stammkunden).

Arbeitssicherheit Management Akademie AMA Weiterbildung NRW im Kreis Soest
Industriepark im HDT Halle 1 Links
Auf den Geeren 1 bis 3
59469 Ense-Höingen

Anmeldungen per Telefon oder über iso-ama@web.de

Telefon für Anfragen und Anmeldungen in Deutschland & Europa:

Montags - Freitags
von 11:00 bis ca. 16:30
Mobilfunk Herr Drewer +49 175 / 15 09 375