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evtl. Kostenfrei für ALG I- oder ALG II- Empfänger; als Freie Förderung nach § 10 SGB II sowie Gewährung einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget gem. § 45 SGB III Bildungsgutscheine und Prämiengutscheine nur im Einzelfall.
Alle andern Kostenübernahmen nehmen wir nur nach Rücksprache vor Buchung an. Für Bundeswehr Soldaten über den Berufsförderungsdienst BFD nach Antragstellung möglich. Über die BfA für Angestellte bzw. DRV oder auch Iflas ebenso die Bildungsschecks oder Bildungsprämien. Unsere Kurse werden teilweise von den Berufgenossenschaften / Unfallkassen mit 50- 100% bezuschußt, fragen Sie Ihre BG / GUV. Unser Angebot der Qualifizierung bzw. Weiterbildung von Mitarbeitern und Arbeitnehmern kann von vielen Institutionen unterstützt werden. Entscheidend ist, dass Sie sich im Vorfeld bei den Institutionen melden und eine Förderung VOR der Zusatzqualifizierung beantragen. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Förderung (immer Einzelfall).
Die Wirtschaftsförderung des Kreises Soest (wfg) hat eine Anlaufstelle für Firmen und Privatpersonen eingerichtet. Die Zentrale Nummer nur für den Kreis Soest ist:
Einen guten Überblick gibt auch der Flyer der Stiftung Warentest vom Dezember 2008. Wir bitten zu beachten, dass diese Broschüre nicht mehr ganz aktuell ist.
Unsere Betriebs Nr.: 17284338 |
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