SSM-Arbeitssicherheit
Warum und Wen ausbilden

" Sicher mit System " Wissen Schaft Sicherheit " Risiko Raus ! Sicher transportieren und fahren und GDA Arbeitsprogramme. Wir bilden auch Ihre Mitarbeiter aus,

-> als Führer von Flurförderzeuge, Staplerfahrer und Staplerführer. Dies ist der so
    genannte Staplerführerschein Staplerschein Gabelstaplerschein.
-> als Führer von Erdbaumaschinen, Baggerführer und Radladerführer. Das ist der      Baggerführerschein Radladerschein Baggerschein bzw. Laderschein.
-> als Führer von Kranen, Kranführer und Kranfahrer. Diese Qualifikation wird auch Kranführerschein Kranschein bzw. Hebezeugschein genannt.
-> als Führer von Arbeitsbühnen, Arbeitsbühnenbediener, Arbeitsbühnenführerschein Arbeitsbühnenschein bzw. Hubarbeitsbühnenschein ist der Name für diese Zusatzqualifikation.
-> sowie Schulungen für: Ladungssicherung (LaSi), Motorsägen (Kettensägenschein)
SCC und SCP, Anschlägerschein (LAE TM AM LAM) Sicherheit auf dem Bau uvm.

Genauere Informationen über die einzelnen Ausbildungen erhalten Sie in den oben aufgeführten Links, eine Termin und Preis Übersicht für Schulungen bei uns im Hause finden Sie (HIER).

Große Gabelstapler Verlosung zum Firmenjubiläum

Gewinnen Sie einen 2 Tonnen Dieselstapler im Wert von ca. 7000,- Euro
für nur 25,- Euro Lospreis (pro Schüler max. 3 Lose).


siehe auch hier unter Faceboock

Teilnehmen können nur Schüler von unseren Lehrgängen, auch alte Lehrgangsteilnehmer.
Losverkauf immer nur bei den Schulungsterminen vor Ort in Ense Industriepark.

Gründe für die Ausbildung von Mitarbeitern gibt es viele:

Abwendung von Unfällen während der Bedienung der Geräte
-> weniger gesundheitliche Ausfälle von Mitarbeitern aufgrund von Arbeitsunfällen
-> Abwendung von Schadenersatzansprüche Dritter

Einhaltung der Vorschriften der Berufsgenossenschaften
-> Abwendung von Schadenersatzansprüche der Berufsgenossenschaften und
    Arbeitsschutzämter
-> weniger Bürokratie bei der Abwicklung von Arbeitsunfällen

Unsere Seminare, Schulungen, Lehrgänge, Weiterbildungen und Unterweisungen
dienen als Nachweis im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen
Unterweisungsverpflichtung nach:
ArbSchG, BGV A1 §4 und Betr.SichV §9 usw.
sowie für die SCC Zertifizierung und SCP Zertifizierung inkl. Eintrag im
Sicherheitspass (Personal Safety Logbook) der WEG und DGMK.

Umschreibung der Scheine von andere Länder der Bundeswehr oder Innerbetriebliche Gültigkeit auf allgemein Gültige für Deutschland ab 45,- Euro nach Test ebenso möglich.

Schulungen gem.den ArbSchG BGV BGR BGI BGG TRBS DIN EN VDI Vorschriften:
Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand nach BGG 925. Ausbildung und Beauftragung der Bediener von mobilen Hubarbeitsbühnen nach der Richtlinie 95/63/ECC DIN EN 280 und der neuen BGG 966. Auswahl Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern nach BGG 921 & VDI 2194 sowie Erdbaumaschinenführern nach BGR 500 (alt VBG 40) DIN EN 474 500 usw.
Unterricht immer in Deutsch da andere Sprachen seit Jan. 2009 nicht mehr erlaubt ist. (Weiterbildungsgesetz Berufliche Weiterbildung bzw. Ausbildung nur in Deutscher Sprache)

Vorsicht vor Ausbilder od. Trainer die nach alten Richtlinen wie:
VBG 12a DIN 15140 VDI 3632 VDI 3313 ZH1/554 VBG 40 VGB 9 und 9a VBG 14 VBG 36 usw. schulen. Diese Personen sind nicht Aufgefrischt und dürfen gem. DGUV daher keine Schulungen mehr anbieten (Mangelhafte Ausbildung gleich Ausbilder Haftung).
Auch dürfen keine Betriebsfremden Personen in Schulungen beim Kunden mitgenommen werden, da besteht z.B. bei einen Unfall in der Schulung keine Haftung seitens der BG und der Firmen Haftpflicht.

Da es leider sehr viele selbsternannte Ausbilder gibt, z.B. hab ja Meisterbrief - oder AdA Schein IHK - Fahrlehrer aller Klassen - Teilweise Beauftragte Dozenten oder Trainer von den blauen oder grünen Prüforganisationen - Schulen des Volkes - Landwirtschaftsschulen und Gartenbauschulen - und sogar von den Geräte Herstellern selber - und der OBER HAMMER war bei uns in der Nähe eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit Ing. Grad sogar macht
ohne Ausbildereignung Schulungen empfehlen wir Ihnen vor Buchung einer Schulung:
Lassen Sie sich das Ausbilderzertifikat für die Geräteart oder Anerkennung der Bezirksregierung bzw. der BG zeigen das er geprüfter Ausbilder für z.B. Stapler Bagger Krane Motorsägen usw. ist und kein ungeprüfter, eine Zertifizierung nach DIN ISO oder AZWV reicht nicht aus um Geräteführer zu schulen (lt. DGUV)

Zudem bieten wir: SiGeKo gem. BauStellV Sicherheitskoordination für das Bauwesen und Betreuung gem. BGV A6 Fachkräfte für die Arbeitssicherheit (FAS FaSi SiFa SiBa)
Risikobeurteilungen Gefährdungsbeurteilungen Handlungsanweisungen Sicherheitslehrbriefe Blanko Befähigungsnachweise bzw. Urkunden Zertifikate Fahrausweise und vieles mehr

Unsere Schulungsprogramme für Fahrer und Bediener von: Flurförderzeuge, Kräne, Baumaschinen, mobile Hubarbeitsbühnen usw. sind BG geprüft und SMS zertifiziert sowie nach der IAG Lehre und gem. dem GDA Programm der BG und Risiko Raus.

Wir sind von der Bezirksregierung Arnsberg in der Aus- und Weiterbildung von Erwachsenen anerkannter Weiterbildungsträger und somit staatlich anerkannter Ausbilder und kein selbsternannter Ausbilder.

Tel. Mo.-Do. 13.00-19.00 Mobil: 0175/1509375
Herr Drewer Fachkraft für Arbeitssicherheit und Ausbilder für fast alle Gerätearten.



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