| Jährliche Sicherheitsunterweisung |
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Sicherheitsunterweisung und die Jährliche Unterweisung für z.B. : Brand & Unfall, Erste Hilfe, Leitern & Tritte, Sicherheit auf dem Bau wie PSA gegen Absturz , Gefahrstoffe , Verkehrswege, Schilderkunde , Gabelstapler, Krane, Anschlagen von Lasten uvm. Fahrsicherheitstraining BG zugelassener Trainer für Sicherheitstraining und Verkehrssicherheitsberater für Sehen und gesehen werden sowie Risiko Raus. Termine sind laufend bei uns im Hause einfach Anfragen.
Infotelefon: Diese und andere Vorschriften kann jederman z.B. unter www.arbeitssicherheit.de nachlesen. Ihr Nutzen:
Nach der Unfallverhütungsvorschrift BGV A 1 (Grundsätze der Prävention) § 4 (1) und der Betriebssicherheitsverordnung hat der Unternehmer die Pflicht seine Arbeitnehmer mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Dies betrifft auch die Unterweisung der Gabelstaplerfahrer oder Kranführer. Mit diesem Seminar kommen Sie, als Unternehmer, Ihrer jährlichen Unterweisungspflicht nach § 12 Arbeitsschutzgesetz nach. Teilnehmerkreis: Gabelstaplerfahrer, Kranführer, Baggerführer, Radladerfahrer, Arbeitsbühnenbediener und andere Maschinenführer, Monteure die Schulungsnachweise für die PSA Absturz usw. brauchen.
Inhalte:
Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben Abschluss: Bescheinigung der SSM-Arbeitssicherheit bzw. Eintrag im Fahrausweis Fachausweis Bedienerausweis Befähigungsnachweis oder im SCC Sicherheitspass.
Termine sind für Einzelpersonen laufend bei uns im Hause möglich.
Tel. Mo.-Do. 13.00-19.00 Mobil: 0175/1509375 |