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Bedienerausweis für Teleskopmaschinen wie:
Merlo Roto JCB Manitou MTR Sennebogen Sambrom usw.
Es gibt viele Begriffe für selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit
Teleskopier- Funktion des Armes.
Die Gebräuchlichsten sind:
Teleskoplader oder kurz Telelader, Teleskopstapler, Telehandler, Teleporter, Teleskop-Maschine usw. Lt. Maschinenverordnung ist es aber ein Teleskoparmstapler wenn er bis 5 Grad schwenkbar ist und ein Teleskopkran wenn er mehr als 5 Grad drehbar ist.
Der Teleskoplader, nach der Baugeräteliste (BGL) Teleskoparmstapler genannt, häufig auch Teleskopstapler oder Telehandler bezeichnet, ist eine fahrbare Arbeitsmaschine, die als Ausrüstungsträger konzipiert ist. Das heißt, daß er, mit verschiedenen Ausrüstungsteilen bestückt, unterschiedliche Aufgaben erledigen kann.
Dafür gibt’s es verschiedene Schulungen und nicht nur eine, was leider viele unqualifizierte Ausbilder falsch verkaufen nur für die schnell Mark (heute Euro).
Als Flurförderzeug für Teleskoparmstapler
gem. BGG 925 Erstausbildung mind. 2 Tage oder falls Staplerschein schon vorhanden
als Zusatzausbildung gem. Stufe II der Ausbildung mind. 1 Tag ab 130,- Euro.
Als Mobilkran mit Ausleger bei drehbaren Oberwagen ab 5 Grad
(auch als Rotator bezeichnet)
gem. BGG 921 Erstausbildung mind. 2 Tage oder falls Kranschein schon vorhanden
als Zusatzausbildung gem. Stufe II der Ausbildung mind. 1 Tag ab 130,- Euro
Wer darf Schulen ???
Na für Flurförderzeuge ein Stapler Ausbilder und für Kraneinstufung logischerweise ein Kranausbilder für Mobilkrane sprich Fahrzeugkrane und nicht ein Industriekran oder Ladekran Ausbilder aber auch ein Baumaschinenausbilder der Hebezugeinsatz mit Einbaut. Aber ein Hubarbeitsbühnen Ausbilder ???
NEIN da es nach der EN 280 keine Hubarbeitsbühne ist.
Definition / Defantion:
Das verbindende Element aller Gruppen ist der Wortstamm „Tele“. Der Duden als Fremdwörterbuch gibt die Erläuterung <zu gr. tele »in die/der Ferne, fern, weit«>. Dieses „in die Ferne [reichen]“ bezieht sich ähnlich wie beim Sternenteleskop auf einen ausfahrbaren Bestandteil, den Teleskop-Hubarm.
Unter einen Rad- Lader versteht der Anwender ein Gerät mit einer Schaufel zum Aufnehmen von z.B. Schüttgütern (Baumaschine gem. BGR 500 Kapitel 2.12)
Ein Stapler wird z.B. in der Lagerlogistik mit Gabeln zum Bewegen und Stapeln von Paletten, in Fabrikhallen gesehen (Flurförderzeuge BGV D27)
Der englische Telehandler eröffnet mit seinem „handler“, auf Deutsch „Anwender, Behandler“, vielseitige Bedeutungsvarianten.
Futuristisch wird es beim seltener verwendeten Teleporter.
Die Online-Enzyklopädie Wikipedia verbindet die Teleportation mit dem fantastischen Beamen der Fernsehserie „Raumschiff Enterprise“. Im Prinzip steht der Begriff für den Transport eines Gegenstands von einem Ort zu einem anderen.
Was ist eine Teleskop-Maschine?
Mit seinem teleskopierbaren Arm kann er laden, also ist er ein Teleskoplader. Er kann stapeln, demnach gehört er zu den Teleskopstaplern. Er kann den Oberwagen mehr als 5 Grad drehen, dann zählt er nach Maschinenverordnung als Mobilkran. Überdies hat er viele weitere maschinentechnische Optionen, wie Seitenschieber und Niveau-Ausgleich, Winden- oder Bühnenfunktionen (BGI 5131), also ist er mehr als ein Lader bzw. Stapler. Teleskop ist eine komplexe Kombinationsmaschine und das soll an 1 Tag geschult werden???
Aus Maschinenverordnung:
Teleskopmaschinen bzw. Teleskopstapler mit starrem Oberwagen werden als Flurförderzeuge, Unterbegriff Stapler mit veränderlicher Reichweite eingestuft,
Geräte mit drehbarem Oberwagen / Roto als Mobilkrane.
Führerschein für selbstfahrende Arbeitsmaschinen:
Auf nicht öffentlich zugänglichem Gelände ist für das Fahren kein Führerschein vorgeschrieben.
Auf öffentlichem Gelände gelten wie für jedes Fahrzeug die StVZO und für den Fahrer die StVO sowie die Führerscheinverordnung. Dabei sind unterschiedliche Führerscheine für Geräte bis 25 km/h und über 25 km/h notwendig. 20 km/h-Maschinen arbeiten mit der Betriebserlaubnis und sind zulassungsfrei. Arbeitsmaschinen über 20 km/h benötigen eine Straßenzulassung mit Nummernschild.
Gewerbliches Arbeiten:
Geht es ums Arbeiten auf einen Betriebsgelände, kommen nationale und internationale Vorschriften und Gesetze zum Tragen. Viele Anbaugeräte wie Palettengabel, Kranhaken oder Arbeitsbühne beeinflussen die Eingruppierung der Maschinen.
Maschinenführerschulung:
Anders als ein Stapler, der seine Last vertikal nach oben und unten bewegt, arbeitet eine Teleskopmaschine in der sogenannten dritten Dimension, d. h., sie hat die Reichweite nach vorn dabei. Hierbei gilt die Grundregel, je weiter der Teleskoparm ausgefahren ist, um so geringer die verbleibende Hubkraft (Resttragfähigkeit) am Kopf des Auslegers.
Wir vermitteln die theoretischen und praktischen Grundlagen für das fachgerechte Arbeiten mit Teleskopstaplern und Auslegerkranen. Wir führen Sie in die Sicherheitsvorschriften und Besonderheiten Ihres Gerätes ein. In Theorie und Praxis zeigen wir intensiv die Gefahren auf, die bei falscher Anwendung drohen. Wir erläutern Ihnen Wesentliches, wie das Lastdiagramm und die Überlastabschaltung, oder auch Zusätzliches für den Arbeitsbühnenbetrieb wo die BGI 5131 zu beachten ist.
Ihr Vorteil:
Ausgebildete Fahrer von Teleskopstaplern oder Mobilkranen bedienen die Maschinen sicherer, mit deutlich geringerer Unfallgefahr, verbessern ihre berufliche Qualifikation auf dem Arbeitsmarkt, erhöhen die Wertschöpfung des Unternehmers od. Auftraggebers, sind über die Grundzüge der gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerke geschult und dadurch sind Sie wie ihr Arbeitgeber bzw. Auftraggeber im Schadensfall besser abgesichert über die BG.
Grundschulung Bedienerausweis für starre Teleskope
(Flurförderzeuge mit veränderlicher Reichweite)
mit Lastgabeln, Schaufel oder Arbeitsbühne mind. 2 Tage ab 200,00 €
oder als Zusatzausbildung für Standart Teleskoparmstapler ab 130,- Euro
Grundschulung Bedienerausweis für drehbare Teleskope als Hebezeug mit z.B.
Winde, Unterflansch oder Lasthaken als Mobilkran mind. 2 Tage ab 200,00 €
oder als Zusatzausbildung für Roto Teleskope mit Winde, Lasthaken und
das Anschlagen von Lasten ab 130,- Euro
Zusatzausbildung immer nur möglich wenn ein gültiger Schulungsnachweis
für Stapler, Baumaschinen oder Krane vorhanden ist.
Welcher Fahrausweis Fachausweis Bedienerausweis Bedienernachweis oder Befähigungsnachweis erbracht werden muß für z.B. Merlo Manitou JCB oder Sambrom
Teleskopgeräte für die Berufgenossenschaft erläutert wir Ihnen gerne persönlich
am Telefon ab 13:00 Herr Drewer Olli FaSi und AdA unter 0175/1509375.
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung als Zertifikat mit Fachausweis Führer von Teleskopmaschinen
bei Zusatzausbildung nur Zertifikat mit Einstufung und Eintrag im Fachausweis für die Stapler oder Krane und falls vorhanden im SCC Pass.
Termine und Anmeldung:
ab 3 Personen auch Termine in der Woche auf Anfrage
vor Ort bei Firmen in Soest Werl Welver Lippstadt Geseke Arnsberg Erwitte Warburg
Neheim Hüsten Menden Iserlohn Meschede Wickede Fröndenberg Unna Schwerte Dortmund
Hamm Ahlen Warendorf Beckum Ense Bremen Lippetal Warstein Rüthen Brilon Winterberg
Paderborn Bad Salzkotten Höxter Hamburg Hannover Lübeck Flensburg Freiburg usw.
ab 5 Personen plus evtl. die Anfahrtskosten je nach Km.
Staffelpreise und Firmenpreise für Schulung vor Ort auf Anfrage.
Tel. Mo.-Do. 13.00-19.00 Mobil: 0175/1509375
Herr Drewer Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi gem. ASiG)
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